Glücksspiellizenz für Admiral verlängert
Die neuerliche Bewilligung wurde am 14. Juni 2017 erteilt. Der Bescheid gilt für sieben Jahre und ist nach Unternehmensangaben inzwischen rechtskräftig. Pro Automatensalon müssen mindestens zehn, höchstens aber 20 Glücksspielgeräte betrieben werden müssen. Für jeden Automatensalon ist eine Standortbewilligung durch die Landesregierung erforderlich.
Mit Bundesrechenzentrum vernetzt
Im Bescheid sei seitens des Landes auch festgehalten, dass eine mit dem Zentralcomputer vernetzte Abrechnung der Glücksspielgeräte durchzuführen ist und diese an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH elektronisch anzubinden sind. Seitens Admiral lege man auch auf die Einhaltung allerhöchster Datenschutzstandards. Erst kürzlich sei Admiral zum wiederholten Mal das „European Privacy Seal" verliehen“, so ACE-Vorstandsvorsitzende Monika Poeckh-Racek.
Link:
- Automaten-Glücksspiel bleibt legal (burgenland.ORF.at; 22.7.2016)