Entscheidung nach Besitzstörungsklage rechtskräftig

Die Entscheidung des Gerichtes nach der Besitzstörungsklage des entlassenen Geschäftsführers der KRAGES Rene Schnedl gegen zwei Vertreter des Landes ist jetzt rechtskräftig, das schreibt die Tageszeitung „Kurier“ in ihrer Ausgabe vom Dienstag.

Die beiden Anwälte des Landes brachten Schnedl das Entlassungsschreiben nach Hause. Der Ex-KRAGES-Geschäftsführer klagte gegen das Betreten seines Grundstückes und bekam Recht - mehr dazu in Schnedl-Entlassung sorgt für Polizeieinsatz und in Besitzstörungsklage Schnedls stattgegeben.

Der Arbeitsrechtsprozess läuft noch. Schnedl wurde nach dem Vorwurf von Verfehlungen, die er bestreitet, entlassen - mehr dazu in Prozess gegen KRAGES beginnt und in KRAGES: Vorerst kein Vergleich in Sicht.

Laut „Kurier“ hat die Besitzstörungsklage allerdings gegen den ehemaligen Juristen der KRAGES ein gerichtliches Nachspiel. Er sagte bei dem Prozess als Zeuge aus. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt brachte gegen den Mann einen Strafantrag wegen falscher Beweisaussage und Verleumdung ein, schon am 2. Juni, lange vor Abschluss der Besitzstörungsklage, heißt es im „Kurier“. Die entsprechende Hauptverhandlung findet am 4. Dezember in Wiener Neustadt statt.

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