Badeunfall-Prozess endet mit Diversion

Der Prozess um einen Badeunfall am Neufelder See hat am Donnerstag mit einer diversionellen Erledigung geendet. Die drei angeklagten Lehrer stimmten dem Vorschlag des Richters zu, Geldstrafen zu zahlen.

Zu dem Unglück kam es am 29. Juni 2016. 41 Minuten lag der damals 13-Jährige auf dem Grund des Neufelder Sees. Ein Taucher hatte den Schüler, der mit seinen Klassenkollegen und drei Lehrern auf einem Schulausflug war, schließlich an die Wasseroberfläche geholt. Nachdem ihn ein Notarzt wiederbeleben konnte, wurde der junge Afghane mit dem Notarzthubschrauber in das Wiener Donauspital geflogen.

Leichte motorische Beeinträchtigungen

Sein Körper wurde eine Woche im künstlichen Tiefschlaf auf 33 Grad heruntergekühlt - mehr dazu in Nach Badeunfall: Bub weiter im Tiefschlaf. Ein halbes Jahr später konnte der Schüler das Krankenhaus wieder verlassen. Bis heute hat er leichte motorische Beeinträchtigungen - mehr dazu in Nach Badeunfall: Schüler wieder gesund.

Von Schwimmkenntnissen ausgegangen

Den drei damals anwesenden Lehrern - eine Frau und zwei Männer - wurde vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Sie wurden wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Die drei Beschuldigten bekannten sich nicht schuldig. Sie sei davon ausgegangen, dass der damals 13-jährige Schüler schwimmen konnte, sagte die 57-jährige Lehrerin beim Prozess am Donnerstag. Bereits am Vortag des Unfalls sei die Klasse in einem Freibad schwimmen gewesen. Dort sei der 13-Jährige ins Wasser gegangen, „als wäre er bereits hundert Mal im Schwimmbad gewesen“, so die Angeklagte.

Auch der angeklagte Sportlehrer erklärte, dass der Schüler beim Baden am Vortag des Unfalls keine Anzeichen gezeigt hätte, nicht schwimmen zu können.

Schüler, der bei dem Badeunfall verletzt wurde

ORF/Christian Hofmann

Der Schüler am Donnerstag vor Gericht

Schüler kann sich nicht erinnern

Das inzwischen 14-jährige Opfer konnte sich im Zeugenstand nicht mehr an den Unfall erinnern. Vom Richter gefragt, ob er schwimmen könne, antwortete er „Nein“. Er sei mit seinem Vater mehrmals in einem Schwimmbad in Österreich gewesen, dort aber nicht geschwommen.

Geldstrafen zwischen 1.900 und 2.100 Euro

Auf Vorschlag des Richters kam es zu einer Diversion. Begründung: Die drei Lehrer seien für den Vorfall zwar verantwortlich gewesen, der Schüler habe sich aber wieder relativ gut erholt und die drei Angeklagten seien unbescholten. Die Lehrer stimmten der Diversion zu, ebenso die Staatsanwaltschaft. Die Beschuldigte müssen Geldstrafen zwischen 1.900 und 2.100 Euro bezahlen.