Sachwucher: Angeklagter freigesprochen
Das Beweisverfahren habe nicht ergeben, dass der Mann die Preisverhandlungen mit den Kunden geführt habe, meinte die Richterin. Weiters habe er seinen Lohn unabhängig vom ausverhandelten Preis erhalten. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.