AK informiert über Fluggastrechte

Die AK-Burgenland hat eine Broschüre herausgebracht, in der die Rechte von Fluggästen thematisiert werden. Denn bei Flugverspätungen oder Flugausfällen haben die Passagiere Anspruch auf Entschädigung.

Die Höhe und die Art der Entschädigung, die Passagieren zusteht, richtet sich nach der Verspätung und der jeweiligen Flugdistanz, sagt AK-Konsumentenschützerin Eva Schreiber. Als Beispiel nennt sie einen im Internet gebuchten Flug nach Rom, der einen Tag vor Abflug gestrichen wird. „Dem Fluggast steht in diesem Fall jedenfalls eine finanzielle Entschädigung zu. Bei einem Flug nach Rom - das sind 670 Kilometer - sind das 250 Euro“, so Schreiber.

Flugzeug, Passagiere

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Passagiere in Flugzeug

Entschädigungsrichtlinien im Detail

Bei Flügen bis zu 1.500 Kilometern besteht Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 250 Euro. Bei Flügen in der EU über 1.500 Kilometer und bei anderen Flügen von 1.500 bis 3.500 Kilometer stehen dem Fluggast 400 Euro zu. Bei allen übrigen Flügen von mehr als 3.500 Kilometer gibt es 600 Euro retour.

„Dieser Anspruch richtet sich gegen die Fluglinie. Und zwar nicht unbedingt gegen die, bei der man gebucht hat, sondern gegen die ausführende Fluglinie. Der Passagier legt am besten bei seiner Beschwerde eine Kopie des Tickets bei und erklärt was passiert ist. Dann muss diese Fluglinie die Erstattung leisten“, sagt Schreiber. Bei Flugverspätungen ist der Zeitpunkt der Ankunft entscheidend. Kommt man mehr als drei Stunden verspätet an, hat man Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

Anspruch auf Mahlzeiten und Übernachtung

Konsumenten haben - je nach Wartezeit - auch ein Anrecht auf Mahlzeiten und Erfrischungen. Weiters muss die Airline für die Übernachtung im Hotel sorgen. Diese EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt für alle Flüge aus einem EU-Land und für Flüge aus einem Dritt-Staat mit einem Flugunternehmen mit Sitz in der EU. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie bei Unwettern oder einem Terroranschlag, gibt es keine Entschädigung.

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