Tierschutzgesetz: Vereine verunsichert

Seit dem Frühjahr gilt in Österreich eine Novelle im Tierschutzgesetz, die den Handel mit Tieren im Internet verbietet. Kleinere Tierschutzvereine sind jetzt verunsichert, denn wer kein eigenes Tierheim betreibt, darf seine Schützlinge nicht mehr über das Internet vermitteln.

Mit dem bundesweit einheitlichem Tierschutzgesetz ist seit dem Frühjahr nur noch die Mundpropaganda erlaubt. Wer Tiere auf Onlineplattformen anbietet, macht sich also seit kurzem strafbar. Die neue Regelung gilt für ganz Österreich und betrifft auch jene Vereine, die kein eigenes Heim für ausgesetzte oder verwahrloste Tiere betreiben, so etwa auch den Verein „Wir fürs Tier“ in Kitzladen (Bezirk Oberwart).

Tiere könnten deswegen ausgesetzt werden

Der Verein sei eine Pflegestelle für Klein- und Wildtiere, sagte Alice Pichler von „Wir fürs Tier“. Letztendlich sei es nun so, dass auch Privatpersonen ihre Tiere nicht mehr inserieren dürfen. Man würde nun auch keine Hilfe mehr bei den Tierschutzvereinen finden und das heiße, dass sämtliche Tiere in den Tierheimen landen oder ausgesetzt würden. Das werde die logische Konsequenz daraus sein, so Pichler.

Wir fürs Tier, Katze, Tierschutz

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Seitens des Vereines „Wir fürs Tier“ befürchtet man nun, dass viele Tiere nach der Gesetzesänderung ausgesetzt werden könnten

Unterstützung bekommt Pichler vom Grünen Landtagsabgeordnete Wolfgang Spitzmüller. Zahlreiche private Tierschutzvereine und Pflegestellen müssten um ihre Existenz bangen, so Spitzmüller. Man werde schauen, dass man die betroffenen an einen Tisch bringe. Es gelte eine Gratwanderung zu schaffen, um auf der einen Seite illegalen Tierhandel zu unterbinden, auf der anderen Seite dürfe aber auch der Tierschutz dadurch nicht unter die Räder kommen, so Spitzmüller.

Möglichkeiten Bewilligungen zu bekommen

Im einzigen Tierschutzhaus des Burgenlandes, dem Sonnenhof bei Siegendorf (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) verstehe man zwar die Aufregung, aber es sei wichtig, dass schwarze Schafe im Internet endlich aus dem Verkehr gezogen würden, sagte Geschäftsführer Wolfgang Böck. Das sei eine langjährige Forderung der Tierschutzvereine gewesen. Es werde bestimmt die Möglichkeit geben eine Bewilligung von den Behörden zu bekommen, wenn die Haltung der Tiere entsprechend vorhanden sei, so Böck.

Der Bund hat nun eine Übergangsfrist bis Juli 2018 gewährt. Bis dahin sollen Vereine Zeit für eventuelle Anpassungen bekommen. Außerdem sollen die neuen Regelungen, zugunsten seriöser Tierschutzvereine, ohnehin bald wieder gelockert werden, heißt es in Expertenkreisen.

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