Fristen für Kommunalwahlen laufen

Der 4. Juli ist ein Stichtag für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 1. Oktober. Mit dem heutigen Tag ist die Wahlausschreibung im Landesgesetzblatt kundgemacht. Bis zum Wahltermin gibt es noch einige weitere wichtige Stichtage.

In der Landeswahlbehörde laufen die Vorbereitungen für die Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen bereits seit Monaten auf Hochtouren. Nach der heutigen Ausschreibung der Wahlen ist der nächste wichtige Stichtag am 18. Juli. Ab diesem Tag liegen die Wählerverzeichnisse für einen Zeitraum von zehn Tagen in den Gemeinden auf.

"In dieser Zeit haben alle die Möglichkeit, in das Wählerverzeichnis Einsicht zu nehmen und sich auch zu vergewissern: ‚Bin ich drinnen, bin ich wahlberechtigt?‘. Ist das nicht der Fall, dann kann man einen Berichtigungsantrag stellen und beantragen in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden, erklärt die Leiterin der Landeswahlbehörde, Brigitte Novosel. Eingebracht werden muss dieser Berichtigungsantrag bis 27. Juli.

Wahlvorschläge bis 4. August

Die wahlwerbenden Listen haben bis zum 4. August Zeit, ihre Wahlvorschläge einzubringen. Wie viele Parteien und Listen tatsächlich antreten, steht dann am 20. August fest. Dieser Tag ist der Endtermin für die Entscheidung über die Zulässigkeit und Reihung der eingebrachten Wahlvorschläge.

Am 24. August wird das Wählerverzeichnis abgeschlossen, an diesem Tag steht somit die tatsächliche Zahl der Wahlberechtigten fest. Gewählt werden kann - neben dem Haupttermin am 1. Oktober - diesmal auch zum ersten Mal bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen im Burgenland an einem zweiten Wahltag. Dieser zweite Wahltag ist am 22. September.

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