Wer Anspruch auf Beschäftigungsbonus hat

Seit 1. Juli gibt es den Beschäftigungsbonus für Unternehmen. Er soll die Beschäftigung ankurbeln und wurde in der letzten Nationalratssitzung vor der Sommerpause beschlossen. Alle Unternehmer mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich können profitieren.

Ob ein Unternehmen Anspruch auf den Beschäftigungsbonus habe, sei auch unabhängig von der Größe, betonte Natascha Kummer von der Wirtschaftskammer Burgenland. Nicht nur KMUs, sondern auch Großunternehmer würden gefördert, sofern diese zusätzliche förderfähige Arbeitsplätze schaffen würden. Staatliche Einheiten, die in keinem Wettbewerb stehen, werden nicht gefördert.

Voraussetzung: Zusätzlich eingestellte Mitarbeiter

Für ab 1. Juli zusätzlich eingestellte Mitarbeiter werden mit dem Beschäftigungsbonus drei Jahre lang 50 Prozent der Lohnnebenkosten ersetzt. Das klingt einfach, ist es aber nicht. Denn als Grundlage für das „zusätzlich“ muss zuerst der Mitarbeiterstand der Unternehmen erhoben werden. Dabei werde festgestellt, wie der Mitarbeiterstand war und der höchste Stand werde als Referenzwert herangezogen.

Es werden auch nicht alle Arbeitnehmer gefördert. Förderungsfähig sind laut Kummer Jobwechsler oder auch Leute, die vorher arbeitslos gemeldet waren oder an einer gesetzlich geregelten Ausbildung teilgenommen haben.

Förderanträge bei aws

Entsprechende Förderanträge können seit Samstag bei der Austria Wirtschaftsservice GesmbH (aws) eingebracht werden. Für den Beschäftigtenstand braucht man eine Bestätigung des Steuerberaters bzw. des Wirtschaftstreuhänders, Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Zwei Milliarden Euro sind in dem Topf, aus dem der Bonus gespeist wird.

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