Lebensgefährtin erwürgt: Urteil rechtskräftig

Das Urteil gegen einen 70-Jährigen, der kurz vor Weihnachten 2016 im Südburgenland seine 58-jährige Lebensgefährtin erwürgt hat, ist rechtskräftig. Das teilte das Landesgericht Eisenstadt am Dienstag auf APA-Anfrage mit.

Der Pensionist war beim Prozess am Donnerstag von einem Geschworenensenat mit 5:3 Stimmen des Mordes schuldig gesprochen und zu sieben Jahren Haft verurteilt worden - Mehr dazu in Sieben Jahre Haft für 70-Jährigen . Während der Angeklagte nach der Urteilsverkündung auf Rechtsmittel verzichtet hatte, gab der Staatsanwalt keine Erklärung ab.

Inzwischen ist die dreitägige Frist, um ein Rechtsmittel anzumelden, verstrichen. Mit dem Strafmaß von sieben Jahren war die bei Mord vorgesehene Mindeststrafe von zehn Jahren unterschritten worden. Dies sei dadurch möglich gewesen, weil es eine Vielzahl von Milderungsgründen zu berücksichtigen gegeben habe, hieß es in der Urteilsbegründung.