2,5 Jahre Zusatzstrafe für Drogendealer

Wegen Drogenhandels ist am Dienstag ein 37-Jähriger in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Ein Schöffensenat verurteilte ihn zu zweieinhalb Jahren Zusatzstrafe, da er bereits eine sechsjährige Haft in Niederösterreich absitzt.

Die Anklage warf ihm vor, 2016 dreieinhalb Kilogramm Kokain nach Österreich geschmuggelt und verkauft zu haben. Der Angeklagte habe „Kokain im Kilobereich nach Österreich geschmuggelt“, stellte Staatsanwalt Christian Petö fest. Die über Kittsee (Bezirk Neusiedler See) ins Land gebrachten Drogen - „insgesamt reden wir da von 3,5 Kilogramm brutto“ - habe er dann an mehrere Abnehmer weitergegeben.

Sein Mandant bekenne sich schuldig, sagte Verteidiger Rudolf Mayer. Der 37-Jährige wolle auch von seinem Recht Gebrauch machen, vor Gericht in dieser Sache nichts mehr zu sagen. Nach der vergangenen Gerichtsverhandlung, bei der er umfangreich ausgesagt habe, hätten er und seine Familie - die jüngere Tochter des Slowaken ist fünf Monate alt - Schwierigkeiten bekommen, begründete Mayer das Verhalten des Angeklagten.

Angeklagter geständig

Die Fragen der Vorsitzenden Doris Praunias-Halper, ob er im Vorjahr über längere Zeit regelmäßig etwa 50 Gramm Heroin nach Österreich geschmuggelt habe, bejahte der 37-Jährige. Einmal habe er außerdem ein Kilogramm Kokain im Reserverad versteckt transportiert. Die „Bestellungen“ seien jeweils von einem Bekannten gekommen, der mittlerweile ebenfalls in Haft sitzt.

Je mehr man genommen habe, umso billiger sei es geworden, bestätigte der Slowake eine Frage der Richterin. Bei Käufen bis zu zehn Gramm hätten das Gramm 120 Euro gekostet, ab 30 Gramm 100 und ab 100 Gramm 90 Euro. Auf die Befragung der Zeugen wurde verzichtet. Der Angeklagte habe gestanden, was ihm als mildernd anzurechnen sei, meinte der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag.

Urteil ist rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzlich den Verfall von 310.050 Euro beantragt - der Betrag entspräche der errechneten Höhe des Gewinns beim Drogenverkauf. Der Angeklagte erklärte sich bereit, davon 10.000 Euro anzuerkennen. Er wolle das Geld einarbeiten, wenn er wieder im Beruf stehe, so Mayer. „Bevor ich irgendetwas utopisches verlange, bin ich damit einverstanden“, sagte der Ankläger. Das Urteil ist rechtskräftig: Sowohl der Angeklagte als auch der Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel.