Prozess: 3.000 Euro zu wenig Lohn ausbezahlt

Weil ein burgenländischer Unternehmer einem Monteur aus Linz über fünf Monate lang zu wenig Lohn ausbezahlt hat, wurde er nun zu einer Nachzahlung von 3.000 Euro verurteilt. Der Burgenländer muss nun auch die Gerichtskosten tragen.

Der burgenländische Unternehmer weigerte sich die offenen Ansprüche zu begleichen, obwohl es klipp und klar beweisbar war, dass er dem Mann aus Linz regelmäßig zu wenig Lohn ausbezahlt hatte. Immer wieder kam es zu Unregelmäßigkeiten bei der Entlohnung. Der Oberösterreicher schaltete daraufhin die Arbeiterkammer ein, die den Fall überprüfte.

Überstunden nicht ausbezahlt

Die AK-Experten stellten fest, dass es tatsächlich erhebliche Differenzen zwischen den Lohnabrechnungen und den tatsächlichen ausbezahlten Beträgen gab. Auch Überstunden waren nicht korrekt ausbezahlt worden. Zwei Mal forderte die Arbeiterkammer die Nachzahlung der offenen Beträge ein. Da der Firmenchef aber nicht regierte, brachte die AK den Fall vor Gericht. Auch da hätte der Unternehmer eine Verurteilung noch vermeiden können.

Außergerichtliche Einigung abgelehnt

In der Hoffnung auf eine rasche Erledigung des Falles bot ihm der Arbeitnehmer einen außergerichtlichen Vergleich an. Der Unternehmer weigerte sich und wurde prompt verurteilt. Das Gericht sprach dem Arbeitnehmer sämtliche offenen Lohnansprüche samt nichtbezahlter Überstunden zu. Insgesamt bekam er mit AK-Hilfe mehr als 3.000 Euro nachgezahlt. Der burgenländische Unternehmer aus der Metallbranche trägt nun zusätzlich die Gerichtskosten.