LRH: Stationäre Pflege kostet immer mehr

Im Burgenland sind die Ausgaben für stationäre Pflege in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Laut einem aktuellen Bericht des Landesrechnungshofes gab es im Jahr 2015 gegenüber 2010 eine Erhöhung um 55 Prozent.

2010 wurden im Burgenland 45,9 Millionen Euro für stationäre Pflege ausgegeben, fünf Jahre später waren es bereits 70,9 Millionen Euro - also um 25 Millionen Euro mehr. Die Gründe für die Kostensteigerung sind nach Ansicht des Landesrechnungshofs unter anderem die Angebots- und Nachfrageentwicklung bei Pflegeplätzen, Mängel des Bedarfs- und Entwicklungsplans (BEP) sowie das bis 2014 uneinheitliche Tagsatzberechnungsmodell für Altenwohn- und Pflegeheime.

BLRH: Neuen Entwicklungsplan erarbeiten

Zur Kostendämpfung beitragen soll künftig das 2015 eingeführte, neue Modell mit um bis zu 39 Prozent erhöhten Tagsätzen in einzelnen Pflegestufen. Die Einführung des neuen Tagsatzberechnungsmodells wurde vom Landesrechnungshof grundsätzlich positiv bewertet. Der Landesrechnungshof regt in dem Bericht an, in Zukunft den Bedarfs- und Entwicklungsplan als Instrument zur Kostensteuerung wahrzunehmen und empfiehlt, einen neuen BEP zu erarbeiten. Dieser sollte auch bei der Bewilligung neuer Pflegeplätze berücksichtigt werden.

Tag der Pflege

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Neues Tagsatzberechnungsmodell soll Kosten dämpfen

Genügend Pflegeplätze

Das Angebot der stationären Pflege wird vom Landesrechnungshof als ausreichend eingestuft. Ende 2015 verfügte das Burgenland demnach über 42 Pflegeheime. Insgesamt wurden 2.086 Pflegeplätze angeboten, davon waren 2.015 belegt. Von den belegten Pflegeplätzen entfielen 1.868 auf Burgenländer.

„Der vorliegende Bericht verdeutlicht die Kostendynamik und die damit verbundenen finanziellen Herausforderungen des öffentlichen Haushalts“, sagte BLRH-Direktor Andreas Mihalits. Allein die im Bericht aufgezeigte Ausgabensteigerung spreche für sich. Die Kostendynamik weise aber auch auf die Schwierigkeiten und auf die Bedeutung einer wirkungsvollen Bedarfsplanung hin.

Verbesserungspotenzial bei Kontrollen

Verbesserungspotenzial sieht die Kontrollinstitution auch im Bereich der Aufsicht beziehungsweise bei den Kontrollen von Altenwohn- und Pflegeheimen. Die Behörden hätten zwar in sechs Jahren 335 Kontrollen durchgeführt. Dennoch sei es nur im Jahr 2014 gelungen, alle 42 Heime zu kontrollieren. „Daher empfahl der Landes-Rechnungshof die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu erweitern, so dass zum Beispiel mittels Erlass verbindlich geregelt wird, in welchem Kontrollintervall sämtliche Heime zu überprüfen sind“, erläuterte Mihalits.

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