Zeugnis: Aufsteigen trotz „Fleck“

Am 30. Juni beginnen für Burgenlands Schülerinnen und Schüler die Sommerferien. Bis dahin müssen einige aber noch lernen, um positiv abzuschließen. Ein „Nicht Genügend“ im Zeugnis heißt aber nicht, dass auch wiederholt werden muss.

Grundsätzlich gibt es auch mit einem „Nicht Genügend“ einige Möglichkeiten, ins nächste Schuljahr aufzusteigen - etwa mit der sogenannten Aufstiegsklausel. Die Klassenkonferenz - die jeweiligen Lehrer unter Vorsitz des Klassenvorstandes - entscheidet, ob der Schüler beziehungsweise die Schülerin mit einem einzigen „Nicht Genügend“ im Zeugnis aufsteigen darf.

„Bei einem Nicht genügend kann auch nur eine Teilleistungsschwäche in einem Fach vorliegen. Der Schüler kann sonst ein ganz guter sein. Und um diese Situation eben abzufgangen, ist das eine Möglichkeit“, sagt Jürgen Neuwirth, Landesschulinspektor der AHS im Burgenland.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen

Allerdings müssen einige Vorausetzungen gegeben sein. So darf der Schüler in diesem Fach nicht schon ein „Nicht genügend" gehabt haben, erklärt Neuwirth. Er darf auch nicht die Aufstiegsklausel im Vorjahr genutzt haben. Und es darf kein nicht abgesichertes ‚Genügend‘ in den anderen Fächern vorhanden sein, damit diese Aufstiegsklausel erteilt werden kann.“

Genaue Zahlen dazu gibt es nicht. Neuwirth schätzt, dass pro Schuljahr eine Aufstiegsklausel in einer AHS-Oberstufenklasse vergeben wird.

Wiederholung mit drei „Fleck“

Erteilt die Klassenkonferenz dem Schüler keinen Freibrief zum Aufsteigen, muss zu Beginn des nächsten Schuljahrs - also im Herbst - eine Nachprüfung absolviert werden. Gleiches gilt bei zwei Fünfern. Schafft er oder sie zumindest einen Nachzipf, gibt es wiederum die Chance auf eine Aufstiegsklausel.

Bei drei „Nicht Genügend“ im Zeugnis muss auf jeden Fall die Klasse wiederholt werden. Und wer sich ungerecht behandelt fühlt, hat auch die Möglichkeit, gegen den Fünfer zu berufen.