Nach Messerstecherei: Sieben Jahre Haft

In Eisenstadt ist am Dienstagabend ein 24-jähriger Iraner, der im Jänner in einem Asylheim einen Mitbewohner niedergestochen haben soll, zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Ein Geschworenensenat sprach ihn des versuchten Mordes schuldig.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt und der Verteidiger des Mannes gaben keine Erklärung ab. Bei der Strafbemessung wurde als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten berücksichtigt sowie der Umstand, dass es beim Versuch geblieben sei. Auch, dass das Opfer den Angeklagten wiederholt provoziert habe, stellte für das Gericht einen Milderungsgrund dar. „Erschwerend war kein Umstand“, stellte die Vorsitzende des Geschworenensenates, Richterin Birgit Falb, fest. Aufgrund des Überwiegens der Milderungsgründe habe man auch das Mindeststrafmaß von zehn Jahren unterschreiten können.

Der Angeklagte zeigte sich zum Schluss der Verhandlung reuig: „Mir tut es sehr leid, dass das passiert ist.“ Er habe nie die Absicht gehabt, den Mitbewohner zu verletzen und freue sich, dass es diesem inzwischen wieder gut gehe. Nach der Urteilsverkündung brach er in Tränen aus.

Angeklagter war teilgeständig

Der Vorfall passierte am 30. Jänner. Der Angeklagte soll bei einem Streit mit dem 26-Jährigen mit einem etwa 30 Zentimeter langen Küchenmesser, dessen Klinge etwa 20 Zentimeter lang war, auf seinen Kontrahenten eingestochen haben. Der Mann gab am Dienstag vor dem Geschworenensenat im Landesgericht zu, zugestochen zu haben. Er bestritt jedoch den Tötungsvorsatz.

Der Angeklagte vor Gericht

ORF/Hannes Auer

Der 24-Jährige vor Gericht

Schwierige Wohnsituation

In dem Asylwerberheim, wo Beschuldigter und Opfer lebten, war eine dreistellige Zahl von Personen untergebracht - das sei eine fürs Burgenland relativ große Unterkunft, meinte Staatsanwalt Roland Koch. Im Zimmer, wo es zu der Bluttat kam, wohnten vier Männer. Für die Betroffenen sei das „keine ganz angenehme Situation: Da kann es schon einmal zu kleinen Konflikten oder Auseinandersetzungen kommen, wenn man auf so kleinem Raum zusammenlebt.“

Das alles seien jedoch „Lappalien“ gewesen im Vergleich zu dem Vorfall am 30. Jänner: Der 24-Jährige habe dem 26-Jährigen dabei mit einem Küchenmesser mit 31 Zentimeter langer Klinge viermal „mit großer Wucht“ in den Rücken gestochen, führte Koch aus. Als das Opfer bereits am Boden gelegen sei, habe der 24-Jährige noch einen Stich in Richtung Kopf geführt, den das Opfer habe abwehren können.

Das Messer traf die Lunge, durch den Stich sei der Brustraum eröffnet worden, es kam zu massiven Blutungen, erläuterte der Staatsanwalt. Man könne von Glück sprechen, dass das Opfer nicht verstorben sei. Hätte einer der Stiche ein paar Zentimeter näher zum Herzen geführt, „dann haben wir keinen versuchten, sondern einen vollendeten Mord“.

Verteidiger: Kein Tötungsvorsatz

Sein Mandant sei „grundsätzlich geständig, was die vier Stiche betrifft“, sagte der Verteidiger des Mannes. Zum fünften, versuchten Stich sei der Angeklagte nicht geständig. Er habe den 26-Jährigen nicht töten wollen: „Er wollte ihn verletzen.“ Es handle sich daher um absichtliche schwere Körperverletzung.

Das spätere Opfer habe den Angeklagten, der eigentlich „ein guter Junge“ sei, ständig provoziert - „und das über mehrere Monate hinweg“, sagte der Verteidiger. Der Angeklagte sei unter Druck gesetzt und eingeschüchtert worden: „Er hat sich das alles gefallen lassen.“ Der 26-jährige Mitbewohner sei hingegen nach Vorfällen aus einem anderen Heim nach Eisenstadt verlegt worden. Danach habe sich offensichtlich die ganze Aggressivität des Mannes auf den 24-Jährigen konzentriert.

Angeklagter: Habe die Kontrolle verloren

Es stimme, dass er seinem Mitbewohner Messerstiche „verpasst“ habe, sagte der Angeklagte bei seiner Befragung durch den Geschworenensenat. „Aber nicht mit einer Absicht dahinter“, fügte er hinzu. Er habe sich vor dem 26-Jährigen gefürchtet, weil dieser öfter Schlägereien ausgetragen habe. Am Tattag sei die Situation eskaliert, er habe vor lauter Angst die Kontrolle über sich verloren.

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