Verurteilt: Krankenschwester bestahl Patienten

Eine Ex-Krankenschwester ist am Dienstag wegen schweren Diebstahls zu zwölf Monaten Haft - davon vier unbedingt - verurteilt worden. Sie soll Patienten um mehr als 2.000 Euro erleichtert haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Insgesamt sechs Mal soll die frühere Krankenschwester - die 45-Jährige wurde inzwischen entlassen - in einem burgenländischen Spital zugeschlagen haben. Zu den Vorfällen soll es zwischen November 2015 und November 2016 gekommen sein. Die Patienten sollen während der Diebstähle für eine Untersuchung sediert gewesen sein oder sich bei einer Operation befunden haben. Ein Mann, dem nach einer Untersuchung 1.200 Euro gefehlt hatten, brachte den Fall ins Rollen.

Burgenländerin geständig

Die Burgenländerin stritt zunächst ab, auch für den Diebstahl der 1.200 Euro verantwortlich zu sein, zeigte sich dann aber doch vollends geständig. Wie sie auf so eine Idee komme, die Patienten zu bestehlen, fragte Richterin Birgit Falb. Es sei krankhaft, antwortete die 45-Jährige. Nach ihrer Scheidung habe sie Existenzängste gehabt und leide teilweise immer noch daran.

Das Geld sei immer recht knapp für sie und ihren 14-jährigen Sohn. „Wenn etwas dazugekommen ist, habe ich Angst gehabt, dass ich es finanziell nicht schaffe“, erklärte die 45-Jährige. Das gestohlene Geld habe sie für ihren Lebensaufwand verwendet. Die Angeklagte hat inzwischen zu einem großen Teil Schadenswiedergutmachung geleistet.

Drei Vorstrafen

Die Frau ist jedoch kein unbeschriebenes Blatt. Drei einschlägige Vorstrafen zählte die Richterin auf. Die Angeklagte beteuerte, psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen zu absolvieren, um ihr Verhalten in den Griff zu bekommen. Richterin Falb hielt der Angeklagten allerdings vor, dass diese Ende Februar in einem Elektrogeschäft eine Handyhülle stehlen wollte. Ihr Sohn habe das Handy ruiniert gehabt und sie wollte ihm unbedingt einen Schutz für das Telefon geben, damit das nicht wieder passiere, rechtfertigte sich die Angeklagte. „Kommen Sie jemals aus dem Strudel wieder raus?“, wollte darauf die Richterin wissen.

Die Frau wurde zu zwölf Monaten, davon vier unbedingt, verurteilt. Zudem erging die Weisung, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.