Standesämter: Neue Regelungen

Seit Anfang April sind in den Standesämtern einige Neuerungen in Kraft. Eingetragene Partnerschaften können nun wie Ehen am Standesamt geschlossen werden, auch das Namensrecht wird dem von Ehen angeglichen.

Bisher konnten eingetragene Partnerschaften nur auf den Bezirkshauptmannschaften geschlossen werden. Das gehört seit 1. April der Vergangenheit an. Eingetragene Partnerschaften können nun wie Ehen auf dem Standesamt geschlossen werden. Auch beim Namensrecht gibt es keinen Unterschied mehr zu den Ehen, sagt die Vertreterin der burgenländischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten Ingrid Schwarz. „Das Verfahren ist jetzt auch den Eheschließungen angepasst worden. Das heißt, das sogenannte Ermittlungsverfahren läuft wie bei einer Eheschließung ab“, so Schwarz.

Neuerung auch bei „Sternenkindern“

Neu ist auch, dass sogenannte „Sternenkinder“ - also Kinder, die kurz nach der Geburt sterben und weniger als 500 Gramm wiegen - in das Personenstandsregister aufgenommen werden. Bisher sei es nur bei Totgeburten möglich gewesen eine Urkunde auszustellen. „Für Fehlgeburten unter 500 Gramm konnten keine Urkunden ausgestellt werden. Da das aber sehr wichtig ist für viele Eltern, um das zu verarbeiten, ist man jetzt dem Wunsch nachgekommen. Das bedeutet, man kann bei einem Standesamt beantragen, dass für das Kind eine Urkunde ausgestellt wird“, so Schwarz.