Angst um Rettungswesen
Im Burgenland gibt es hier einen Schulterschluss zwischen dem Roten Kreuz und dem Samariterbund, und auch von der Landespolitik gibt es tatkräftige Unterstützung in dieser Sache. Im Burgenländischen Rettungsgesetz ist verankert, dass beide Organisationen, also Rotes Kreuz und Samariterbund aktiv sein dürfen. Sie teilen sich die Bereiche Notarztdienste, Notfallrettung, Sanitätseinsätze und Ambulanztransporte.
Durch das neue Vergaberecht könnten auch private Anbieter zum Zug kommen, kritisierte der für das Rettungswesen im Burgenland zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Johann Tschürtz (FPÖ). „Es kann ja wirklich nicht so sein, dass im Bereich der ärztlichen und nicht-not-ärztlichen Notfallrettung, im Bereich der Sanitätseinsätze oder Ambulanzdienste hier solche Eingriffe stattfinden, dass vielleicht sogar irgendwelche Privatunternehmen zukünftig gewinnorientiert Rettungsdienste durchführen“, so Tschürtz.
Teil des Verbundsystems
Der Gesetzgeber soll darauf achten, dass der Krankentransport auch künftig Teil des bisherigen Verbundsystems bleibt, sagt der Geschäftsführer des Samariterbundes Burgenland Wolfgang Dihanits. „Beim Rettungsdienst, wenn wir hier diesen Verweis auf die Landesrettungsgesetze machen könnten, dann wäre es für uns ein großer Vorteil, weil dann ist klargestellt, dass nur anerkannte Rettungsorganisationen für den Rettungsdienst herangezogen werden könnten“, so Dihanits.
ORF
Verlust von Freiwilligen
Das Rettungswesen im Burgenland funktioniert einerseits, weil Hilfe bis in die kleinsten Dörfer angeboten wird und wegen der vielen Freiwilligen, die ehrenamtlich tätig sind, sagte die Präsidentin des Roten Kreuzes Burgenland Friederike Pirringer.
„Sechshundert Freiwillige sind im Rettungsdienst im Burgenland tätig, jederzeit aufrufbar, bei jeder Katastrophe, ein Anruf oder SMS genügt. Wir haben diese bestens ausgebildeten Kräfte zur Verfügung. Würde das jetzt alles kommerzialisiert werden, würde dieser Bereich komplett wegfallen“, so Pirringer. Das Bundesvergabegesetz ist noch bis 3. April in Begutachtung. In Kraft treten wird es im Herbst.