Doppelstaatsbürgerschaft: Niessl für Kontrolle

Die Diskussion um türkische Wahlkampfauftritte im Ausland geht weiter. Im Rahmen dieser Diskussion spricht sich Landeshauptmann Hans Niessl für strengere Kontrollen von illegalen Doppelstaatsbürgerschaften aus.

Doppelstaatsbürgerschaften sind in Österreich bis auf Ausnahmefälle illegal. Zum Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft kommt es aber nur selten. Niessl geht davon aus, dass mit einer strengen Vorgangsweise beim Entzug die Motivation sinken würde, in Österreich türkischen Wahlkampf zu führen.

Kontrollen und Konsequenzen

Zunächst müsse man die Zahl jener feststellen, die sowohl die österreichische als auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzen. Das könnte laut Niessl über repräsentative Kontrollen passieren, dann könne man die Zahl hochrechnen.

„Die Doppelstaatsbürgerschaft ist ja abgeschafft. Es gibt viele Türken, die die österreichische Staatsbürgerschaft haben, die dann im Nachhinein wieder die türkische Staatsbürgerschaft angenommen haben. Da muss es entsprechende Kontrollen geben. Es muss die österreichische Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn hier widerrechtlich vorgegangen wurde. Da gehört strenger kontrolliert und da sollte es auch Konsequenzen geben“, so Niessl.

Wahlkampfauftritte „problematisch“

Wahlkampfauftritte von Parteien oder Organisationen, die demokratische Strukturen ablehnen, halte er jedenfalls für problematisch, meinte Niessl mit Blick auf geplante AKP-Auftritte in Österreich - mehr dazu in Ärger über „Wahlkampftourismus“. Er halte es in dieser Frage mit seinem Parteichef Kanzler Christian Kern, wonach es eine europäische Lösung brauche. Die Pläne von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) zur Einschränkung der Versammlungsfreiheit findet er dagegen „überzogen“.

Mehrheit für Auftrittsverbot

Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Unique research befürworten mehr als drei Viertel der Österreicher ein Auftrittsverbot für türkische Politiker, die in Österreich oder Deutschland Wahlkampfreden halten wollen. 65 Prozent der Befragten hielten ein solches Verbot für vollkommen gerechtfertigt, weitere 13 Prozent für eher gerechtfertigt. Nur fünf Prozent sagen, dies sei weniger gerechtfertigt, zehn Prozent sind komplett dagegen.