Prozess um Amtsmissbrauchs bei Jagd vertagt

Der Prozess gegen einen Jagdaufseher und drei Polizisten wegen Amtsmissbrauchs im Landesgericht Eisenstadt ist vertagt worden. Die Beschuldigten sollen den Tierschutzsktivisten Martin Balluch und drei Begleiter bei einer Jagd im Bezirk Güssing an der Weiterfahrt im Pkw gehindert haben.

Die Angeklagten bekannten sich zu Prozessbeginn am Dienstag nicht schuldig. Zu dem Vorfall soll es während einer Enten-Treibjagd am 20. November 2015 gekommen sein. Der Tierschutzaktvist Martin Balluch und drei seiner Mitstreiter hätten versucht, die Jagd zu stören, sagte der Jagdaufseher am Dienstag vor Gericht. Er habe Gefahr in Verzug gesehen, die Jagd unterbrochen und die Polizei gerufen.

Bis zum Eintreffen der Polizei habe er das Auto der Tierschützer zwar blockiert, trotzdem hätten sie jederzeit wegfahren können. Außerdem sei er der Meinung gewesen, die Tierschützer hätten sich auf einer Privatstraße befunden. Tatsächlich spielte sich das Ganze auf einer öffentlichen Straße ab. Bei dem betroffenen Straßenstück handelte es sich um einen Feldweg.

Angeklagte im Gerichtssaal

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Drei Polizisten und ein Jagdaufseher müssen sich vor Gericht verantworten

Polizisten hielten Auto zwei Stunden auf

Auch den drei Polizisten wird vorgeworfen, dass sie Balluch und seine Begleiter an der Weiterfahrt gehindert hätten, weil sich nur Balluch ausgewiesen habe, die anderen, die laut den Beschuldigten vermummt waren, aber nicht. Erst nach knapp zwei Stunden sollen die Polizisten den Tierschützern erlaubt haben, weiterzufahren. Das ist laut Anklage rechtswidrig. Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft den Polizisten vor, dass sie sich geweigert hätten, ihre Dienstnummern bekanntzugeben.

Das stimme nicht, sagte der Einsatzleiter. Er habe Balluch gesagt, er könne seine Dienstnummer nach der Amtshandlung haben. Das ist sogar auf einer Tonaufnahme, die Balluch gemacht hat, dokumentiert. Sie wurde dem Gericht vorgespielt. Balluch habe dann nicht mehr weiter nach der Dienstnummer gefragt und er habe auch nicht mehr daran gedacht, sie ihm auszuhändigen, so der beschuldigte Polizist bei der Verhandlung am Dienstag.

Angeklagte im Gerichtssaal

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Im Falle eines Schuldspruchs drohen sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe

Kritik von der Verteidigung

Von der Verteidigung kam teils harsche Kritik an der Anklage. Diese bleibe - etwa im Hinblick auf einen Schädigungsvorsatz der Beamten - „alles schuldig“, argumentierte der Anwalt eines Polizisten. Ein Kollege meinte, die Anklage gehe von falschen Prämissen aus. Dass etwa jene Schotterstraße, auf der die Anhaltung passiert sein soll, eine öffentliche Straße sein solle - „Na grüß Gott, das schau’ ich mir an“, meinte der Verteidiger.

Auf Ende März vertagt

Der Prozess wurde schließlich auf den 28. März vertagt. Dann sollen Martin Balluch, der den Fall angezeigt hatte, und eine Polizistin befragt werden. Balluch war am Dienstag entschuldigt. Auch Akten aus dem Verfahren beim Landesverwaltungsgericht Burgenland, wo über eine Maßnahmenbeschwerde Balluchs verhandelt worden war, sollen noch in den Verfahrensakt aufgenommen werden. Im Falle eines Schuldspruchs drohen den Angeklagten sechs Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe.