46-jähriger rastete aus: Sechs Monate bedingt

Im Landesgericht Eisenstadt ist am Donnerstag ein 46-jähriger Mann zu sechs Monaten bedingt und einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er seine Lebensgefährtin und ihren Sohn bedroht bzw. verletzt haben soll. Auch Polizisten soll er bedroht haben.

Der 46-Jährige soll im August des Vorjahres in einem Reihenhaus im Nordburgenland aggressiv gegenüber seiner 44-jährigen Lebensgefährtin und deren Sohn geworden sein. Der Angeklagte soll den Sohn in den „Schwitzkasten“ genommen haben, wie dieser im Zeugenstand berichtete. Als er sich aus Angst im Badezimmer einsperrte, soll der Beschuldigte gegen die Tür geschlagen und ihm Schläge angedroht haben. Erst als die Lebensgefährtin ihren Nachbarn um Hilfe gerufene hatte und den Randalierer beruhigen konnte, habe sie den 46-Jährigen aus dem Haus gesperrt, berichtete die Frau. Daraufhin habe der Angeklagte zu poltern begonnen und die Glastüre eingetreten.

Die Frau flüchtete daraufhin ins Freie. Alarmierte Polizisten gingen ins Haus. Die Beamten sagten vor Gericht aus, der Beschuldigte habe ihnen gedroht. Er behauptete, die Polizisten hätten keine Chance gegen ihn, er sei Profiboxer und hätte 30 Vorstrafen. Nach mehrmaligen Aufforderungen habe er sich schließlich doch festnehmen lassen, so die Beamten.

Bei allen entschuldigt

Vor Gericht zeigte sich der Mann reumütig. „Ich streite nichts ab“, meinte er. Er könne sich jedoch nicht mehr an alles erinnern, da er an dem Abend alkoholisiert gewesen sei. „Ich trinke normalerweise nie“, sagte der Angeklagte. Seit fünf Jahren habe er keinen Alkohol konsumiert. Er habe sich bei den Beamten sowie bei der Frau und dem Sohn entschuldigt. Letztere hätten sich sehr bemüht, um ihn auf die „gerade Bahn“ zu bringen, meinte er in Bezug auf seine Vorstrafen. „Und in einer Minute habe ich das alles zerstört“.

Der 46-Jährige wurde zu sechs Monaten bedingt auf drei Jahre sowie zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Der Angeklagte, er stand ohne Verteidiger vor Gericht, nahm das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.