IG-Kultur: Esterhazy-Urteil „nicht dramatisch“

Soetwas hat es im Kulturbereich in Österreich noch nie gegeben: Ein Kulturbetrieb klagt vor Gericht eine Landesförderung ein und bekommt sie in voller Höhe zugesprochen. Ein Urteil, das möglicherweise Folgen für Kulturinitiativen und Kulturbudgets in ganz Österreich hat.

Das schriftlich ergangene Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig, aber die beklagte Partei, nämlich die Kulturabteilung des Landes, war doch sehr überrascht. Wie berichtet soll das Land Burgenland nun eine Million Euro an Subventionen an die Arenaria, eine Firma aus dem Stiftungsgefüge der Esterhazy-Betriebe, für die Produktion von zwei Opern im Steinbruch St. Margarethen und zwei Auflagen einer Kinderoper im Schloss Esterhazy nachzahlen. Das Land Burgenland legt dagegen Berufung ein.

Bieler: „Urteil würde Budgets sprengen“

Die Argumentation des Gerichts: Die Ablehnung einzelner Förderwerber mit der Begründung, es würden Budgetmittel fehlen, verstoße gegen den Gleicheitsgrundsatz. Kulturlandesrat Helmut Bieler kündigte, wie berichtet, Berufung an - mehr dazu in Land beruft gegen „Millionen-Urteil“. Für das Land sei die Höhe des Budgets entscheidend. Dieses Urteil würde alle Budgets des Bundes und aller Länder zum Platzen bringen. Man habe all diese Ansuchen gleich behandelt und habe auch viele, aufgrund der Höhe und der wirtschaftlichen Ausrichtung natürlich auch abgelehnt, sagte Bieler.

Sollte das Urteil halten, dann könnten die Abgelehnten möglicherweise ebenfalls vor Gericht ziehen, mit Folgen für alle Kulturbudgets der Länder und auch das des Bundes. Mit Interesse verfolgt deshalb auch die IG Kultur, ein österreichweiter Zusammenschluss unabhängiger Kulturinitiativen, die Entwicklung. Geschäftsführerin Gabriele Gerbasists schätzt die Folgen aber nicht als besonders dramatisch ein.

Das Kulturbudget sei in allen Ländern relativ klein und die Ablehnungen würden geschätzt nicht mehr als ein Drittel der bisher geförderten Mitteln ausmachen. Selbst wenn alle klagen würden, sei es eine Summe die relativ überschaubar wäre. Man bezweifle allerdings, dass alle die jemals, mit dem Hinweis darauf, dass kein Geld mehr da sei, abgelehnt wurden auch tatsächlich zu Gericht gehen. Das sei doch ein sehr mühsamer Weg, so Gerbasits.

IG Kultur fordert Begründungen bei Ablehnung

Was den Initiativen und Vereinen helfen könnte, wären in jedem Fall Begründungen bei Ablehnung. Das fordert die IG Kultur seit Jahren, denn danach könne man sich bei einem neuerlichen Subventionsansuchen richten. Begründungen seien aber in keinem österreichischen Kulturförderungsgesetz vorgesehen. In das burgenländische floss mit Jänner 2017 der Passus ein, Förderungen seien „nach Maßgabe der im Landesvoranschlag vorgesehenen Mittel zu gewähren“. Dieser Passus gilt aber nicht rückwirkend. Und ob er ausgereicht hätte, um die Esterhazy-Klage abzuschmettern, wird sich erst in der Berufung zeigen.

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