Sicherheitsupdate für Registrierkassen

Im Vorjahr wurde in Österreich die Registrierkassenpflicht eingeführt. Damit die Kassen auch manipulationssicher sind, müssen diese entsprechend technisch ausgestattet werden. Die Unternehmer haben dafür noch bis Ende März Zeit.

Ab 1. April ist es mit der Schonzeit vorbei. Auf was es dabei ankommt, darüber hat die Wirtschaftskammer am Dienstag in Eisenstadt und Oberwart informiert. Das Interesse an den Info-Veranstaltungen war groß, ein Zeichen dafür, dass in der Unternehmerschaft noch eine große Verunsicherung herrscht.

Mit 1. April müssen alle Registrierkassen mit Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sein, sagte Markus Knasmüller, Sachverständiger für Kassensoftware. „Es sind im wesentlichen Registrierkassenkarten. Die sind im Prinzip genau gleich mit ihrer Sozialversicherungskarte, der E-Card. Mit deren Hilfe wird jeder einzelne Kassenbon ab 1. April digital signiert“, so Knasmüller. Für den Konsumenten heißt das, wenn er einen Kassenbon bekommt, der einen QR-Code oben hat, er diese Unterschrift des Unternehmers beinhaltet.

Registrierkassa

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Ab 1. April wird die Finanz kontrollieren, ob die Registrierkassen aufgerüstet wurden

Kontrolle ab April

Die Wirtschaftskammer rät allen Unternehmern, rasch nachzurüsten. Denn die Finanz wird ab 1. April kontrollieren und die Strafen sind nicht gering, so Natascha Kummer - Steuerexpertin der Wirtschaftskammer.

„Die Strafen gehen bis zu 5.000 Euro. Schwerer wiegt aber, dass die Buchhaltung nicht in Ordnung ist. Das heißt, die Finanz hat da die Befugnis den Umsatz und den Gewinn höher zu schätzen. Aus dieser Höherschätzung kommt dann eine Einkommenssteuer- und Umsatzsteuernachzahlung“, sagte Kummer.

Registrierkassa

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Eine Chipkarte für die Registrierkasse

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Prinzipiell lassen sich alle neuen Kassensysteme nachrüsten

Großteil muss noch aufrüsten

Die Wirtschaftskammer schätzt, dass bisher rund 20 Prozent der Registrierkassen aufgerüstet wurden - der Großteil wird noch aufgerüstet werden müssen. In der Regel sollten sich die Kosten für eine Nachrüstung in Grenzen halten, sagte der Oberwarter EDV-Systemausstatter Roland Gergits.

„Prinzipiell lassen sich alle neuen Kassensysteme nachrüsten. Bei älteren oder ausländischen Systemen kann es zu Problemen kommen“, so Gergits. Kostenpunkt ist Hardwareausstattung ab 50 Euro - das beinhaltet Kartenlesegerät plus Chipkarte. Dann kommt noch die Dienstleistung hinzu - im Schnitt ab 150 Euro. Zusätzlich müssen bis Ende März alle Registrierkassen bei FinanzOnline auch angemeldet werden.