Feuerwerk: Beim Abfeuern Regeln beachten

Eine Silvesternacht ohne Feuerwerk können sich viele Burgenländer gar nicht vorstellen. Das Abfeuern größerer Silvesterrakten im Ortsgebiet ist allerdings generell verboten. Bei Missachtung drohen Strafen saftige Strafen.

Das Mindestalter für die Verwendung von Feuerwerkskörpern ist zwölf Jahre - und zwar für die kleinsten Knaller und Raketen der Klasse F1. Nur solche dürfen auch im Ortsgebiet abgeschossen werden. Alles, was einigermaßen nach Feuerwerk aussieht, gehört allerdings zur Klasse F2. Feuerwerkskörper dieser Art sind im Ortsgebiet grundsätzlich verboten. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen von bis zu 3.600 Euro.

Feuerwerkskörper

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Feuerwerkskörper Klasse F1

Feuerwerkskörper

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Feuerwerkskörper Klasse F2

Noch strikter ist die Regelung vor Spitälern, Kirchen oder Altersheimen. Dort dürfe überhaupt nichts abgeschossen werden, so Polizeisprecher Wolfgang Bachkönig. In diesen Bereichen werde es auch Schwerpunktkontrollen geben, so Bachkönig.

Immer ausreichend Abstand halten

Das Geschäft mit Feuerwerkskörpern boomt trotz allem. Rund elf Millionen Euro Umsatz wird österreichweit zu Silvester damit gemacht. Beim Abschießen sollte man unbedingt von Gebäuden und Zuschauern ausreichend Abstand halten, so der Brandschutzexperte des Landesfeuerwerkommandos Burgenland, Martin Mittnecker. Zündet eine Rakete nicht, dann keinesfalls nachschauen, sondern die Rakete lassen, wo sie ist, mindestens eine halbe Stunde warten und erst dann entsorgen, rät Mittnecker. Defekte Raketen können beim Händler auch reklamiert werden - oder man taucht sie längere Zeit in Wasser und entsorgt sie im Restmüll.