Was sich 2017 im Straßenverkehr ändert
Radarfotos dürfen im Neuen Jahr unter anderem auch für die Bestrafung der Delikte Telefonieren am Steuer, Nichtanlegen des Sicherheitsgurts oder mangelnde Kindersicherung verwendet werden. Der konkrete Termin dafür steht allerdings noch nicht fest.
Zu schnell - keine Weiterfahrt
Bei Überschreitungen einer verordneten Höchstgeschwindigkeit soll es zukünftig Zwangsmaßnahmen zur Verhinderung der Weiterfahrt geben, zum Beispiel Abnahme der Fahrzeugschlüssel oder Anbringung von Radklammern.
Alko-Testgerät und Mentoring-Gespräche
Ein alternatives Bewährungssystem für alkoholauffällige Lenker soll mit 1. September 2017 in einen fünfjährigen Probebetrieb gehen.
Debatte: Was bringt 2017?
Wer sich freiwillig ein Alko-Testgerät in sein Fahrzeug einbauen lässt und an Mentoring-Gesprächen teilnimmt, kann sich die Hälfte der Führerschein-Entziehungszeit ersparen.
Verlängerte Probezeit
Ab 1. Juli 2017 dauert die Probezeit für jeden Fahranfänger künftig drei Jahre. Das gilt nun auch einheitlich für L17-Fahranfänger. Ab 1. März darf die Mopedausbildung frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden - bisher waren es sechs Monate.
Vorteile für Elektrofahrzeuge
Ab März können österreichweit außerdem Prämien beim Kauf von Elektrofahrzeugen sowie Unterstützungen für den Aufbau von E-Ladestationen beantragt werden.
Digitale Vignette für 2018
Die Preise für die Autobahn-Vignette werden um 0,8 Prozent erhöht. Voraussichtlich bereits ab Dezember 2017 wird die digitale Vignette - wahlweise zur Klebevignette - eingeführt. Aufgrund der automatischen Kennzeichenerfassung entfällt der Kauf einer zweiten Vignette bei Wechselkennzeichen. Und in Wien und Klagenfurt wird Parken teuer - die Gebühren werden im Laufe des Jahres erhöht.