Drogensüchtiger zu teilbedingter Haft verurteilt

Weil er seine Drogensucht mit Straftaten finanziert haben soll, ist ein 20-jähriger Burgenländer am Donnerstag zu 15 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt, verurteilt worden. Er wird zudem in eine Anstalt für entwöhnungsbedingte Rechtsbrecher eingewiesen.

Dem Gericht lagen vier Strafanträge aus dem Burgenland und der Steiermark vor, wo der 20-Jährige zuletzt in Graz bei einem Freund Unterkunft gefunden hatte. So soll er im Südburgenland in betrügerischer Absicht zwei Handyverträge abgeschlossen haben, um die Mobiltelefone weiterzuverkaufen. Der Schaden wurde pro Gerät mit knapp 500 Euro beziffert. Ein weiteres Mal sei es beim Versuch geblieben. Auch Diebstahl und ein Verstoß gegen das Waffengesetz, dabei ging es um den Besitz einer Gaspistole, waren angeklagt.

Beamte der Grazer Polizei bedroht

Der 20-Jährige musste sich auch wegen Sachbeschädigung verantworten, die er in einer Grazer Obdachloseneinrichtung begangen haben soll. Bei Befragungen durch die Polizei in Graz soll der Burgenländer sechs Beamte bedroht oder genötigt haben.

Die Richterin wertete das volle und reumütige Geständnis des Angeklagten als mildernd. Das Urteil von 15 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt, ist nicht rechtskäftig. Das Gericht ordnete die Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedingte Rechtsbrecher an, damit der Angeklagte, der selbst den Wunsch nach einer Therapie äußerte, diese in stationärer Form bekommt.