Haftstrafen wegen Fahrraddiebstahls

Der Diebstahl von 50 Fahrrädern im Nordburgenland ist am Montag zwei Ungarn im Landesgericht Eisenstadt vorgeworfen worden. Die beiden sollen die Räder in Ungarn verkauft haben. Sie wurden beide zu unbedingten Haftstrafen verurteilt.

Der Erstangeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt, der zweite erklärt, er sei ein Spitzel im Auftrag der ungarischen Polizei. Das Urteil: zwei Jahre Haft sowie sieben Monate Haft, beides unbedingt. Für Richterin Gabriele Nemeskeri war beim erstangeklagten 26-Jährigen erschwerend, dass er bereits wegen ähnlicher Delikte zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden war. Er dürfte auch die meisten der Diebstähle begangen haben.

Zweitangeklagter: Nur „Schmiere“ gestanden

Der 65-jährige Zweitangeklagte soll erst bei den letzten Diebestouren mit dabei gewesen sein. Laut seinen eigenen Aussagen stand er allerdings nur „Schmiere“. Er sei von einem ungarischen Polizisten beauftragt worden, den 26-Jährigen zu begleiten und herauszufinden, wohin dieser die Räder verkaufe, behauptete der 65-Jährige. Seine Neugierde habe ihn bewogen, auch beim Beutezug mitzugehen. Insgesamt vier- oder fünfmal sei er dabei gewesen, er habe allerdings selbst kein Rad gestohlen.

Der Kontaktmann des 65-Jährigen bei der Polizei existiere zwar, man habe ihn aber bis jetzt nicht erreichen können, erklärte ein Zeuge der Polizeiinspektion Neusiedl am See. Für Staatsanwalt Roland Koch war die Spitzel-Geschichte „kompletter Holler“, er regte daher eine unbedingte Haftstrafe an.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 65-Jährige nahm die Strafe von sieben Monaten unbedingt an, der 26-Jährige verzichtete nach Beratung mit seinem Verteidiger ebenfalls auf weitere Rechtsmittel. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.