„Einbrecher-Familie“: Sechs Schuldsprüche
Ein Schöffensenat verurteilte sechs Männer zu Haftstrafen von neun Monaten bedingt bis viereinhalb Jahre unbedingt. Der Prozess gegen einen weiteren Angeklagten wurde zur Befragung von Zeugen vertagt. Die Urteile sind rechtskräftig. Bei einem 23-Jährigen, der viereinhalb Jahre ins Gefängnis muss, wurde außerdem die bedingte Nachsicht einer früheren Haftstrafe im Ausmaß von einem Jahr widerrufen.
Kriminelle Vereinigung gegeben
Der Senat sei der Ansicht, dass beim Zusammenwirken der Angeklagten eine kriminelle Vereinigung gegeben gewesen sei, sagte die Vorsitzende Birgit Falb in ihrer Urteilsbegründung. Im Zuge einer Ausdehnung der Anklage wurde auch eine nächtliche Fahrt einiger Mitglieder der Bande von Ungarn nach Österreich im September des Vorjahres als Versuch, in Gestalt einer kriminellen Vereinigung tätig zu werden, eingestuft.
Familie auf Raubzug
Als „Familienausflüge“ bezeichnete Richterin Birgit Falb beim Prozessauftakt die zahlreichen Beutezüge der siebenköpfigen Bande aus Ungarn. Einem 62-Jährigen, seinen drei Söhnen und drei weiteren Mittätern werden rund 40 Straftaten vorgeworfen, die sie im Burgenland und in Niederösterreich begangen haben sollen.
Festnahme im Februar
Im Februar 2016 wurden der Vater und seine drei Söhne schließlich in Burg, einem Ortsteil von Hannersdorf (Bezirk Oberwart), während eines Einbruchs auf frischer Tat ertappt. Noch in der selben Nacht klickten für die drei weiteren Angeklagten in Wien die Handschellen.