Nach Tod von Bürgermeister: Anklage gegen Arzt

Nach dem Tod des Neuberger Bürgermeisters nach einer Routineoperation im Krankenhaus Güssing wird jetzt einer der behandelnden Ärzte wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung angeklagt, hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt Medienberichte bestätigt.

Der Bürgermeister und Amtmann von Neuberg im Bezirk Güssing, Daniel Neubauer, hatte sich im März dieses Jahres im Krankenhaus Güssing einer Blinddarmoperation unterzogen. Weil es nach dem ersten Eingriff zu Komplikationen gekommen war, wurde der 49-Jährige ein zweites Mal operiert. Da sich der Gesundheitszustand des Bürgermeisters nach der zweiten Operation verschlechterte, wurde er ins Landesklinikum Graz verlegt, wo er kurz darauf starb.

Prozess im November

Bei der zweiten Operation soll es laut dem Sprecher der Staatsanwalt, Roland Koch, zu einem Fehler gekommen sein: Der Chirurg des Krankenhauses Güssing soll bei dem Eingriff zu spät und falsch gehandelt haben, so Koch.

Nach Auskunft der Ärztekammer sind Verfahren gegen Ärzte in Österreich sehr selten. Koch sagte im Interview mit dem ORF Burgenland, für einen Strafantrag müssten ganz konkrete Voraussetzungen erfüllt sein, und zwar, „dass man objektiv sorgfaltswidrig gehandelt hat, das bedeutet, es muss der erhebliche Verdacht eines ärztlichen Kunstfehlers vorliegen“.

Bis auf Weiteres im Dienst

Insgesamt wurden Ermittlungen gegen acht Ärzte des Krankenhauses Güssing eingeleitet, bei einem erhärtete sich der Verdacht. Er muss sich nun im November im Landesgericht Eisenstadt verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft.

Der nun angeklagte Arzt ist bis auf Weiteres im Krankenhaus Güssing im Dienst, sagte KRAGES-Geschäftsführer Rene Martin Schnedl. Eine Suspendierung wäre eine Vorabverurteilung, so Schnedl.

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