Schwerarbeitspension für Triumph-Arbeiterinnen

Im Sommer des Vorjahres, als das Triumph-Werk in Oberwart geschlossen wurde, verloren 210 Beschäftigte ihren Job. Betroffen waren auch viele ältere Frauen. Zwei von ihnen haben mit Hilfe der AK eine Schwerarbeitspension zuerkannt bekommen.

Für viele Triumph-Mitarbeiterinnen war die Werksschließung eine kleine Katastrophe. Betroffen davon war auch die 53-jährige Gabriele Daniel aus Grafenschachen. Sie war 36 Jahre in der Firma, arbeitete 20 Jahre als Näherin und die letzten zehn Jahre arbeitete sie als Assistentin, wo sie die Arbeit zu den Näherinnen bringen musste - die befand sich in Kisten, laut Schrittzähler legte sie so pro Tag 15 Kilometer zurück.

„Ich habe die Schwerarbeitspension beantragt, doch es ging negativ aus“, so Daniel. Das heißt die PVA hat Gabriele Daniel nicht als Schwerarbeiterin anerkannt. Auch ihre 57-jährige Kollegin Christine Mentlik aus Großpetersdorf beantragte die Schwerarbeitspension. „Bei mir war es derselbe Vorgang. Der erste Bescheid war negativ, dann gingen wir zur Arbeiterkammer und haben Einspruch erhoben“, erklärte Mentlik.

AK, Gabriele Daniel, Christine Mentlik

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Gabriele Daniel und Christine Mentlik haben mit Hilfe der AK ihre Schwerarbeitspension zuerkannt bekommen

AK dokumentierte Schwerstarbeit

Die Arbeiterkammer ging schließlich für beide Frauen vor das Arbeits- und Sozialgericht. Der Einsatz lohnte sich schließlich, sagte der AK-Jurist Christian Drobits. „Diese Tätigkeiten der beiden Dienstnehmerinnen waren nicht in der Schwerarbeitsliste drinnen, deshalb musste erstmals durch ein Verfahren festgestellt werden, ob diese körperliche Tätigkeit, die sehr schwer ist, auch unter die sogenannten Schwerarbeitszeiten fällt. Im konkreten Fall haben wir durch viel Recherchearbeit im ganzen Team erreicht, dass wir den Beweis durch Dokumentationen, aber auch durch Feststellungen antreten konnten, sodass im Gerichtsverfahren durch ein Gutachten bewiesen wurde, dass dieser Arbeitsenergieeinsatz erreicht wurde“, so Drobits.

AK, Christian Drobits

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AK-Jurist Christian Drobits (Mitte) und sein Team halfen Gabriele Daniel und Christine Mentlik

Können früher in Pension gehen

Für die beiden Frauen bedeute das, dass sie früher in Pension gehen können, aber auch dadurch eine andere Pensionshöhe haben - dieses Ergebnis solle anderen Frauen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, Mut machen einen Antrag zu stellen, sagte Drobits. Christine Mentlik konnte aufgrund dieser erfolgreichen Klage bereits in Pension gehen. Ihre Kollegin Gabriele Daniel kann nun als Schwerarbeiterin um fünf Jahre früher in Pension gehen. Vorerst muss sie aber noch zwei Jahre arbeiten.

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