„Basiskonto“ für alle

Ab 18. September tritt in Österreich ein neues Gesetz in Kraft, das die heimischen Banken dazu verpflichtet, jedem Bürger ein eigenes Bankkonto, ein sogenanntes „Basiskonto“, zur Verfügung zu stellen. Vor allem Arbeitslose und Menschen mit finanziellen Problemen profitieren davon.

Schätzungen zufolge leben in Österreich derzeit rund 150.000 Menschen ohne ein eigenes Bankkonto, etwa 10.000 davon im Burgenland. Die Gründe dafür liegen fast immer im finanziellen Bereich, denn viele Menschen würden sich ein Bankkonto schlichtweg nicht leisten können, so Landesrätin Verena Dunst (SPÖ).

„Krasser Nachteil“

Das betreffe vor allem arbeitslose oder überschuldete Menschen, kein Konto zu haben sei für sie ein „krasser Nachteil“. „Für die ist die Zeit vorbei, denn jetzt sind die Banken dazu verpflichtet, auch für diese Menschen ein Basiskonto zu errichten, jeder Mensch darf ein Konto haben“, so Dunst.

Mit diesem Basiskonto sollen alle grundlegenden Funktionen eines Bankkontos, etwa eine Einzahlung oder Überweisung, problemlos möglich sein. Notwendig dafür sind ein Ausweis und, wenn gefordert, auch ein polizeiliches Führungszeugnis.

Maximal 80 Euro Kontoführungsgebühr

Durch die Einführung dieses neuen Gesetzes würden aber nicht nur sozial Schwächere, sondern alle Bankkunden profitieren, so Dunst - „weil es mehr Transparenz gibt, weil die Menschen proaktiv darüber informiert werden müssen, wie die Konditionen ihres Bankkontos sind“. Wenn jemand die Bank wechseln will, müsse die Bank künftig alle Unterlagen zur Verfügung stellen und „proaktiv mithelfen“, so Dunst weiter.

Auch Spesen und Kontogebühren, die die Bank einhebt, müssen künftig transparenter gemacht werden. Pro Jahr darf ein Basiskonto den Konsumenten per Gesetz dann nur noch maximal 80 Euro kosten.