Hetze gegen Muslime: Drei Monate bedingt

Im Landesgericht in Eisenstadt ist am Dienstag ein Burgenländer wegen Verhetzung verurteilt worden. Der Mann hatte auf der Facebook-Seite von Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) gegen Muslime gehetzt. Er wurde in Abwesenheit zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Der 39-jährige Mann aus Weiden bei Rechnitz soll die zwei Einträge, die ihn mit dem Gesetz in Konflikt brachten, am 6. Juni gepostet haben. Laut Anklage hieß es da: „Stimmt wir haben nicht 1938. Sonst würden Muslime in ihrem Judenhass wieder in Hitlers Afrika Corps (sic!) mitmarschieren und an der Balkanfront Menschen abschlachten!“ Weiters soll der Beschuldigte geschrieben haben, dass Muslime „niemals Menschen“ gewesen seien und der Islam „auch keine Religion“ sei.

Angeklagter blieb Prozess fern

Der 39-Jährige war am Dienstag nicht zum Prozess erschienen. Er habe sich im bisherigen Verfahren grundsätzlich geständig gezeigt, stellte der Richter Wolfgang Rauter fest und trug Passagen aus der Verantwortung des Angeklagten vor. Dieser habe seine Postings mit „seiner Sicht der Religion“ erklärt. Bei seiner Polizeieinvernahme hatte der Angeklagte sein Verhalten damit erklärt, dass der Islam mit seiner Lehre unmenschlich und gewalttätig sei. Auch habe er mit muslimischen Kollegen am Arbeitsplatz keine guten Erfahrungen gemacht.

Das Posting sei offensichtlich verhetzend und dazu geeignet, eine religiöse Gruppe öffentlich verächtlich zu machen, waren sich Staatsanwalt und Richter waren einig.

Urteil nicht rechtskräftig

Vor einem Urteil wegen Verhetzung müsse auch die Meinungsfreiheit berücksichtigt werden, so Richter Rauter. Im vorliegenden Fall sei es fürs Gericht aber wichtiger, ein Signal gegen Hass gegen Muslime zu setzen - nicht nur gegenüber dem Verurteilten - sondern auch an die Gesellschaft insgesamt.

Als Milderungsgrund hatte der Angeklagte angeführt, dass er nur 1,49 Meter groß sei und deswegen ein schwieriges Leben führe. Das Gericht folgte dieser Argumentation . Das Urteil von drei Monaten bedingt ist nicht rechtskräftig.