Umfahrung Schützen: Grüne wollen Mediation

Die Umfahrung Schützen bleibt weiterhin ein Diskussionsthema in der Landespolitik. Einmal mehr nehmen sich die Grünen dem Thema an und fordern ein Mediationsverfahren zwischen den unrechtmäßig enteigneten Grundstückseigentümern und der Landespolitik.

Im April hob das Landesverwaltungsgericht die Grundstücksenteignungen entlang der Umfahrung Schützen auf, weil die Anrainer in der Frage ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei, keine Parteienstellung hatten - mehr dazu in B50-Umfahrung: Enteignung rechtswidrig.

„Landesregierung bleibt stur“

Die Straße verläuft damit, rechtlich gesehen, über Privatgrund, die Eigentümer hätten Anspruch auf Vergütung. Die Landesregierung bleibe aber weiterhin stur, sagt die Landessprecherin der Grünen, Regina Petrik.

„Es stehen einfache Gesetzesbestimmungen, die sich die Landesregierung für eigene Belange selber beschließt, aus Sicht des Landeshauptmannes über verfassungsrechtlich geschützten Grund- und Freiheitsrechten. Und das wird von Monat zu Monat schlimmer und deutlicher“, so Petrik.

Komplexe Angelegenheit

Aufgrund der Komplexität der Angelegenheit, werde die Sache für die Grundstückseigentümer immer unübersichtlicher, erklärt Peter Simak, einer der Betroffenen. Derzeit seien die Positionen festgefahren, so Petrik.

Regina Petrik

ORF

Peter Simak und Regina Petrik

Sie fordert daher ein Mediationsverfahren mit allen Beteiligten: „Hier sitzen alle an einem Tisch und das Gespräch wird nicht von einem Beamteten oder von einem politischen Vertreter geleitet, sondern von einem neutralen Mediator oder einer Mediatiorin, die kein Interesse hat in dieser Sache, außer dass es zu einem Ergebnis kommt“. Ansonsten gehe der Rechtsstreit noch jahrelang weiter und würde noch mehr Geld kosten, so Petrik.

Bieler: „Aussagen der Grünen sind falsch“

Der Bau der Umfahrung sei entsprechend der gültigen Rechtslage und „ausnahmslos mit gültigen Bescheiden“ erfolgt, sagt dazu Straßenbaulandesrat Helmut Bieler (SPÖ). Keiner der Bescheide habe eine bauaufschiebende Wirkung gehabt, erklärte Bieler in einer Aussendung.

Der Vorwurf der Grünen, das Land würde sich dem Gesetz widersetzen, disqualifiziere sich von selbst. „Das Land hat auf Punkt und Beistrich gesetzliche Vorgaben entsprechend der geltenden Judikatur eingehalten“, stellte Bieler fest. Die Aussage der Grünen, die Landesregierung weigere sich, den rechtlichen Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zu folgen, sei „schlichtweg falsch“.

Weiters sei nicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung „verzichtet“ worden. Die UVP-Behörde habe bereits im Jahr 2010 rechtskräftig die UVP-Pflicht im Zuge des Feststellungsverfahrens verneint. Eine UVP „auf Wunsch“ durchzuführen, sei nicht möglich.

Bieler sieht sich auch durch einen Feststellungsbescheid des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) bestätigt. Demnach besteht keine UVP- Pflicht für die Umfahrung. Die Berufung des Umweltdachverbandes wurde vom VwGH, wie bereits 2013 vom Umweltsenat, jetzt als unbegründet abgewiesen.

„Falsche Pkw-Zählergebnisse“

Am Freitag meldete sich auch die Initiative Pro Region Neusiedler See zu Wort. Die UVP-Pflicht sei gegeben, weil die B50 in diesem Abschnitt als Schnellstraße zu sehen sei. Außerdem hätte das Land mit falschen Pkw-Zählergebnissen operiert, argumentiert die Initiative.

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