Oralsex zur Pause: Diversion für Lehrer

Weil er im Vorjahr in der Pause einmal Oralsex mit einem Maturanten gehabt haben soll, ist am Freitag ein Lehrer in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Der Prozess endete diesbezüglich mit einer Diversion.

Wie die APA berichtet, muss der Pädagoge insgesamt 6.500 Euro zahlen. Vom ebenfalls erhobenen Vorwurf der Nötigung wurde der Mann freigesprochen.

Der fast 30-jährige Lehrer hatte den Jugendlichen, der damals knapp vor seinem 18. Geburtstag stand, beim Chat im Internet getroffen. Laut seiner Aussage zunächst, ohne zu wissen, um wen es sich handle. Die Anklage warf ihm auch vor, dass er zwei weitere Schüler des Maturajahrganges ebenfalls beim Chatten aufgefordert haben soll, pornografische Bilder von sich selbst zu machen und ihm zu schicken. In beiden Anklagepunkten bekannte sich der Lehrer schuldig.

„Schade um sie als Mittelschulprofessor“

Den ihm zur Last gelegten Nötigungs-Vorwurf, wonach er versucht haben soll, Zeugen bei ihrer Aussage zu beeinflussen, wies der Beschuldigte zurück. In einem Gespräch, das er mit einem weiteren Schüler einige Wochen nach der Matura geführt habe, habe er nur erfahren wollen, was über ihn geredet werde. Den Vorwurf, dass er die zwei Schüler beeinflussen habe wollen, damit sie bei der Polizei falsche Angaben machen, wies der Lehrer ebenfalls von sich.

„Schade um sie als Mittelschulprofessor“, sagte Einzelrichter Wolfgang Rauter zum Beschuldigten. Was man von Kollegen gehört habe, sei er „ein sehr guter Mittelschullehrer“ gewesen. Dennoch ergänzt der Richter, dass man dafür sorgen müsse, „dass zwischen Lehrern und Schülern jene Distanz aufrechterhalten bleibt, die geboten ist“.

Diversion von 6.500 Euro

Dem Antrag des Verteidigers folgend, regte er für die ersten beiden Anklagepunkte (Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses sowie Herstellung und Überlassung von pornografische Darstellungen, Anm.) eine diversionelle Erledigung an. Der Staatsanwalt hielt dagegen, dass dies aus generalpräventiven Gründen nicht angezeigt sei. Hier könne in der Öffentlichkeit ein falsches Bild entstehen.

Er sei der Meinung, dass man auch mit einer „deftigen“ Geldstrafe zeige, „dass so etwas nicht zu akzeptieren ist“, entgegnete der Richter und setzte die Strafe mit 6.500 Euro - 180 Tagsätze zu 35 Euro plus 200 Euro Prozesskosten - an. Vom Pädagogen verlangte er eine Erklärung, dass dieser zumindest die nächsten drei Jahre nicht in den Schuldienst gehe.

Dieser entgegnete, dass er dies ohnehin nicht vorhabe. Sein neuer Job im IT-Bereich gefalle ihm sehr gut. Er sei Vertragslehrer gewesen, der Vertrag sei nach Auslaufen nicht verlängert worden. Zum Schluss gab es noch einen Rat des Richters an den Pädagogen: „Distanz wahren, junger Mann“.

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