Umfahrung: Rechtsstreit geht weiter

Im Rechtsstreit um die Umfahrung Schützen am Gebirge gibt es am Mittwoch einen Anlauf für einen neuerlichen Enteignungsbescheid. Nachdem der alte Bescheid aufgehoben wurde, verläuft die Umfahrungsstraße derzeit rechtlich über Privatgrund.

Der alte Bescheid zur Umfahrung Schützen (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) wurde im April vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Das Land hätte zwar drei Jahre Zeit für einen neuen Bescheid, will die Sache aber offenbar möglichst schnell erledigen. Bei der Verhandlung am Mittwoch im Amt der Burgenländischen Landesregierung werden aktualisierte Gutachten präsentiert - in der Sache werden die Kontrahenten aber wohl unverändert hart agieren.

Ein Grundeigentümer hat sich zwar inzwischen mit dem Land geeinigt, ein paar weitere könnten folgen. Dennoch will die Mehrzahl der zu Unrecht Enteigneten weiterkämpfen, sagte der Anwalt von 22 privaten Grundeigentümern, Lothar Stix. Dabei gehe es keineswegs ums Geld, sondern um mehr Umweltverträglichkeit für die Straße, erklärte der Anwalt. Die Grundeigentümer hatten nach der Aufhebung der Enteignungen eine Umweltverträglichkeitsprüfung gefordert.

UVP erst ab zehn Kilometern zwingend

Das Land geht hingegen davon aus, dass auch das neuerliche Verfahren zu dem Schluss gelangt, dass für das 5,2 Kilometer lange Straßenstück keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei, erklärte Baudirektor Wolfgang Heckenast. Grundsätzlich gelte, dass erst ab zehn Kilometern Länge ein UVP-Verfahren zwingend sei.

Die Enteignungen waren vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben worden, weil die Grundeigentümer im Feststellungsverfahren, ob eine UVP notwendig sei, keine Parteienstellung hatten. Diese Vorgangsweise entsprach damals zwar der österreichischen Rechtslage, wurde aber später vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Unter den betroffenen Grundeigentümern sind auch zwei Esterhazy-Stiftungen.

Umfahrung Schützen am Gebirge

ORF

Der Kreisverkehr bei der Umfahrung Schützen

Auch zweites Verfahren noch offen

Bei der Verhandlung im Amt der Landesregierung ist mit keinem Ergebnis zu rechnen. Das zweite noch offene Verfahren um einen aufgehobenen Wasserrechtsbescheid vor dem Landesverwaltungsgericht wird voraussichtlich erst im Spätherbst ins Rollen kommen.

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