BP-Wahl: Wahlbeisitzer wieder an der Reihe

Der Verfassungsgerichtshof hat die Stichwahl nach formellen Fehlern bei der Briefwahlauszählung in 14 Bezirken aufgehoben. Burgenländische Bezirke waren nicht darunter. Durch die Aufhebung sind die Wahlbeisitzer am 2. Oktober wieder an der Reihe.

Eine Gemeindewahlbehörde im Ort besteht aus dem Bürgermeister oder aus einem anderen Wahlleiter, sowie neun Wahlbeisitzern. Dazu kommen bei Wahlsprengeln die Sprengelwahlbehörden, die aus einem Leiter, einem Stellvertreter und drei Beisitzern bestehen. Zusätzlich müssen Ersatzbeisitzer gestellt werden. Die Wahlbeisitzer - zuständig auch für das Stimmenauszählen - werden von den Parteien gestellt.

Bei einer Bundeswahl, wie bei der Bundespräsidentenwahl anteilsmäßig nach Abschneiden der Partei bei der letzten Nationalratswahl. Im Burgenland gehören die Beisitzer bei der Stichwahl, also hauptsächlich zu SPÖ, ÖVP und FPÖ, weniger zu den Grünen. SPÖ-Landesgeschäftsführer Helmut Schuster sagte, das große Verweigern registriere man bei den Beisitzern nicht, diskutiert werde aber die Frage der Entschädigung für die bisher ehrenamtliche Tätigkeit.

Bundespräsidentenstichwahl am 2. Oktober

Bei der ÖVP meinte Landesgeschäftsführer Christoph Wolf, begeistert sei man nicht, im Sinne der Demokratie werde man sich aber wieder „hinsetzen“. Von der FPÖ, die die Wahl nach der Niederlage ihres Kandidaten Norbert Hofer gegen den von den Grünen unterstützten Alexander van der Bellen angefochten hat, hieß es im Burgenland, die Beisitzer arbeiten „leichteren Herzens“ noch einmal - so formulierte es FPÖ-Landesparteisekretär Christian Ries.

Die Grünen sagten, sie seien nicht demotiviert. Grünen-Landesgeschaftsführerin Anita Malli erklärte, bei ihnen seien zahlreiche Personen bereit, als Wahlzeugen zu fungieren. Man verzeichne Zulauf. Der 2. Oktober ist der Sonntag der neuerlichen Bundespräsidentenstichwahl.