Schreckschüsse: Brüder müssen vor Gericht
Die beiden Verdächtigen sollen mit der Schreckschusspistole auf die Asylwerber gezielt und drei Mal abgedrückt haben. Dann zwangen sie sie, sich auf den Boden zu legen - so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die nun einen Strafantrag gestellt hat. Der Fall wird demnächst vor dem Landesgericht Eisenstadt verhandelt.
Die beiden Brüder, 18 und 25 Jahre alt, gaben kurz nach der Tat beim Verhör an, dass sie die Schreckschusspistole lediglich ausprobieren wollten - mehr dazu in Schreckschüsse aus fahrendem Pkw abgegeben.
Fünf Jahre Freiheitsstrafe drohen
Im Fall eines Schuldspruchs müssen die zwei Beschuldigten mit mindestens sechs Monaten und bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Schreckschusspistolen dürfen ab einem Alter von 18 Jahren besessen werden. Auch wenn sie keine Kugeln abfeuern, können Schreckschusswaffen aus kurzer Distanz zu Verbrennungen führen. Außerdem sind sie äußerlich kaum von echten Schusswaffen zu unterscheiden.