Bedingte Haft für Mindestsicherungsbetrug

Eine Pinkafelderin hat jahrelang ungerechtfertigt Mindestsicherung bezogen. Heute wurde sie am Landesgericht Eisenstadt zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Sie war trotz Ladung nicht zur Verhandlung erschienen.

Die 56-jährige Pinkafelderin hat über einen Zeitraum von viereinhalb Jahren mehr als 12.000 Euro Mindestsicherung ungerechtfertigt bezogen. Sie hatte bei der Behörde nicht gemeldet, dass sie seit Herbst 2011 einen Lebensgefährten hatte. Da ab diesem Zeitpunkt beide Einkommen gemeinsam betrachtet werden, fiel ihr Anspruch auf Mindestsicherung gänzlich weg.

Acht Monate bedingte Haft

Die Behörde bemerkte erst bei einer routinemäßigen Kontrolle der Meldedaten die Ungereimtheiten. Bei der Bezirkshauptmannschaft gab die Frau an, dass sie nicht gewusst habe, dass eine Lebensgemeinschaft zu melden sei. Der erhebende Beamte der Polizeiinspektion Pinkafeld sagte hingegen als Zeuge, dass dies der Frau sehr wohl bewusst gewesen sein muss. Immerhin habe sie schon einmal wegen geänderter Lebensumstände ihren Anspruch auf Sozialhilfe verloren.

Die 56-Jährige wurde in Abwesenheit zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Von den gut 12.000 Euro, die sie zu Unrecht bezogen hat, muß sie jedoch nur gut zwei Drittel zurückzahlen. Der restliche Betrag ist bereits verjährt.