Streit um geplanten Windpark in Au
Fünf Windräder sollen im geplanten Windpark in der niederösterreichischen Gemeinde Au am Leithagebirge Energie künftig produzieren. In unmittelbarer Nähe dazu befinden sich die burgenländischen Nachbarortschaften Leithaprodersdorf und der bekannte Wallfahrtsort Loretto (beide Bezirk Eisenstadt-Umgebung). Der Leithaproderdorfer Bürgermeister Martin Radatz (ÖVP) befürchtet nun, dass das Landschaftsbild durch die Windräder massiv beeinträchtigt wird.
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Landschaftsbild soll erhalten bleiben
Man habe mit den Nachbargemeinden die Natur- und Kulturregion „Leithaland“ gegründet. Dabei wolle man die Naturlandschaft erhalten und den Tagestourismus für die Heurigenbetriebe und Selbstvermarkter bewerben. Die Windräder wären eine massive Beeinträchtigung dieses schönen Landschaftsbildes, so Radatz.
Auch die Windparks in Seibersdorf und Hof empfinden Teile der Leithaprodersdorfer Bevölkerung als störend, diese sind nach Auskunft des Bürgermeisters aber bereits genehmigt worden.
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Geteilte Meinungen zum Windparkprojekt
In Leithaprodersdorf und Loretto sind die Meinungen zu dem geplanten Windparkprojekt unterschiedlich.
Unterstützt werden die beiden Gemeinden auch von der Pfarre in Loretto. In einer ersten Stellungnahme begrüßte man zwar die Energiegewinnung durch Windkraft prinzipiell, man wünsche sich aber, dass es dabei auch eine Konsens mit der Bevölkerung gebe.
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Strom für 12.000 Haushalte
Der Windpark wird vom nierdösterreichischen Energieversorger EVN errichtet. Man könne die Argumente nachvollziehen, sagte EVN-Pressesprecher Stefan Zach, man halte sie in diesem konkreten Fall aber für unbegründet. Der Windpark würde sich sehr gut in die Windkraftnutzung des Burgenlandes und östlichen Niederösterreichs einfügen. Dieser Windpark würde in der Landschaft nicht wirklich auffallen und könne saubere Energie für rund 12.000 Haushalte erzeugen, so Zach.
Verfassungsgerichtshof befasst sich mit Causa
Die Verantwortlichen in den Gemeinden sehen das anders. Sie befürchten eine massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und haben mittlerweile auch den Verfassungsgerichtshof eingeschaltet, der sich nun mit der Causa befassen wird. Ein entsprechendes Urteil wird für Oktober erwartet.