Fast jede zweite Beschwerde erfolgreich

Bürger können Beschwerde gegen Strafbescheide erheben. Und das oft erfolgreich, wie der neue Tätigkeitsbericht des burgenländischen Landesverwaltungsgerichts zeigt. In fast jedem zweiten Fall bekommt der Bürger recht.

Mehr als 2.340 Fälle hat das Landesverwaltungsgericht in den vergangenen zwei Jahren entschieden. In fast jedem zweiten Fall bekommt der Bürger mit seiner Beschwerde recht, sagt der Präsident des Gerichts, Manfred Grauszer: „Es sind also Strafen für Falschparken, für Schnellfahren. Die Administrativverfahren betreffen hauptsächlich Bausachen und Abgabensachen, Beispiel Kanalbenützungsgebühr. Und über dieses Verfahren ergeht dann bei uns eine Entscheidung, wie viel tatsächlich zu zahlen ist.“

Keine Kosten für Beschwerdeführer

Für die Beschwerdeführer selbst entstehen in der Regel keine Kosten. Diese trägt das Land Burgenland, sagt Manfred Grauszer: "Das Land Burgenland trägt den Aufwand, zahlt unsere Gehälter und stellt den Sachaufwand zur Verfügung. Und das ergibt die Summe, dividiert durch die Anzahl der Fälle etwa 1.000 Euro pro Fall.

Gemeinderat im Instanzenzug weglassen

Zeit und Geld könnten gespart werden, wenn bei Baubewilligungen der Gemeinderat im Instanzenzug wegfällt. So steht es im Tätigkeitsbericht. Beschwerdefälle sollten von den Bürgermeistern direkt zum Landesverwaltungsgericht gehen, so der Gerichtspräsident. „Weil das Verfahren vom Bürgermeister zum Gemeinderat auch Monate dauern kann. Der Aufwand für die Gemeinden wäre geringer, würde man den Gemeinderat als Berufungsinstanz abschaffen. Und es wäre die Dauer eines Verfahrens kürzer.“

Metalldetektor zur Sicherheit der Richter

Ein weiterer Vorschlag des Gerichtspräsidenten Grauszer ist, die Sicherheit im Landesverwaltungsgericht etwa durch einen Metalldetektor am Eingang zu verbessern. Denn, die Richterinnen und Richter seien immer wieder durch Menschen gefährdet, die sich mit den Gerichtsentscheidungen nicht abfinden wollen.