Weingesetz macht Uhudler zum Obstwein

Der Nationalrat hat am Mittwoch das Weingesetz novelliert und den Uhudler nun offiziell als „Obstwein“ deklariert. Alle Parteien, bis auf die NEOS, haben dem Antrag zugestimmt. Der Fortbestand des Uhudlers dürfte damit dauerhaft gesichert sein.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union war die Weinspezialität aus dem Südburgenland bislang nur befristet zugelassen - mehr dazu in Uhudler soll zum Obstwein werden. Mit der Novelle zum Weingesetz werden Weine aus Direktträgersorten, aus denen auch die regionale Weinspezialität hergestellt wird, vom Weinbereich in den Obstweinbereich transferiert. Die Vorschriften bleiben aber die gleichen.

Uhudler Unterschriftenaktion

ORF

Durch die Novelle dürfen künftig auch die weniger verbreiteten Sorten ausgesetzt werden

Anbau von weiteren sechs Sorten erlaubt

Ein Aussetzungsverbot oder gar die Rodung von Uhudler-Reben ist damit dauerhaft abgewendet - mehr dazu in Uhudler: Gericht hebt Rodungsbescheide auf. Mit der Novelle dürfen künftig sechs weitere Uhudlersorten, die keine Kreuzungen sind, wie etwa die Isabella-Rebe, angebaut werden. Diese machen in der Uhudlerregion jedoch nur einen kleinen Anteil aus.

Geschützte Ursprungsbezeichnung

Der Anbau der häufigeren Sorten, wie etwa Ripatella, wurde durch einen Beschluss des Burgenländischen Landtags bereits im April ermöglicht - mehr dazu in Neues Gesetz: Uhudler ist gerettet. Insgesamt wurden neun Uhudler-Rebsorten durch die burgenländische Weinbauverordnung in die Kategorie Wein aufgenommen. Durch das neue Gesetz wird es der Uhudlerregion auch ermöglicht, eine geschützte Ursprungsbezeichnung zu beantragen. Der Uhudler scheint damit dauerhaft gerettet zu sein.