SPÖ: Ungereimtheiten bei Jugendwohlfahrt

Die SPÖ ortet Ungereimtheiten bei der Jugendwohlfahrt in Eisenstadt betreffend die Arbeit eines ehemaligen Mitarbeiters der Sozialabteilung im Rathaus. Die Reaktion aus dem Rathaus: Es gebe keinen Hinweis auf strafrechtliches Verhalten.

Ihm sei zu Ohren gekommen, dass ein nunmehr ehemaliger Mitarbeiter der Sozialabteilung im Rathaus womöglich jahrelang Verpflichtungen nicht nachgekommen sei, sagte Vizebürgermeister Günter Kovacs (SPÖ) am Freitag in Eisenstadt.

Das Dienstverhältnis mit dem Mitarbeiter sei Ende November 2015 mit Wirkung von Ende Jänner dieses Jahres einvernehmlich aufgelöst worden. Auf Nachfrage sei ihm gesagt worden, dass der Betroffene dieses aus privaten Gründen beendet habe, es sei „alles in Ordnung“, berichtete Kovacs. Der Mitarbeiter sei mit vier Gehältern abgefertigt worden.

Kovacs: Hinweise auf fehlende Dokumentation

Immer mehr habe sich verdichtet, was man gehört habe - dass in der Jugendwohlfahrt in den vergangenen Jahren im Bereich des Betroffenen „nichts dokumentiert worden ist, was die Jugendwohlfahrt betrifft, die Kinder betrifft, die dort Schutz, Hilfe suchen“, sagte der Vizebürgermeister. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz gebe es seit 2013 eine klare Dokumentationspflicht, auch das Vier-Augen-Prinzip sei verankert.

Die SPÖ wolle nun von Bürgermeister Thomas Steiner (ÖVP) wissen, seit wann dieser, die Führung, die Magistratsdirektion und das Rathaus Eisenstadt darüber informiert seien, dass der betroffene Mitarbeiter seinen Aufgaben und Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen sei, so Kovacs. Außerdem stelle sich die Frage, warum das Dienstverhältnis einverständlich aufgelöst und nicht Anzeige bei der Staatsanwaltschaft „wegen möglicher grober Dienstverletzung“ erstattet worden sei.

Magistrat: Keine Hinweise auf fehlende Akten

Tatsache sei, dass der ehemalige Mitarbeiter des Bereichs Soziales auf eigenen Wunsch das Dienstverhältnis beendet habe und es bei der Übergabe seiner Akten aufgrund von Krankheit Verzögerungen gegeben habe, teilte Magistratsdirektorin Gerda Török in einer Stellungnahme mit.

Nach Übergabe der Akten sei festgestellt worden, dass die Aktenführung zwar nicht den dazu ergangenen Dienstanweisungen entsprochen habe. Allerdings hätten sich weder in der Vergangenheit noch bis zum heutigen Tag Hinweise ergeben, dass Akten oder Aktenteile fehlten. Daher könne nicht von irgendwelchen strafrechtlichen Sachverhalten ausgegangen werden, so Török.