Uhudler: Gericht hebt Rodungsbescheide auf

Im Streit um den Uhudler bahnt sich eine Lösung an. Das Landesverwaltungsgericht hob nach langen Diskussionen fünf Rodungsbescheide der Bezirkshauptmannschaft Güssing für Ripatella-Reben überraschend auf.

Ursprünglich ging man davon aus, dass die Rebsorte Ripatella keine Anteile einer Edelrebsorte enthält. Und daher wurde sie verboten. Eine neuerliche Genanalyse habe jetzt ergeben, dass die Sorte Ripatella ident mit der Sorte Concord sei, so das Landesverwaltungsgericht. Und diese Sorte enthalte sehr wohl Anteile der europäischen Edelrebsorte „vitis vinifera“. Das Gutachten hatte das Landesverwaltungsgericht bei der deutschen Hochschule Geisenheim eingeholt.

Uhudler-Weingarten

ORF

Uhudler-Weingarten im Südburgenland

Bisher sei man irrtümlich von zwei unterschiedlichen Sorten ausgegangen. Laut dem neuen Universitätsgutachten enthält Ripatella also Anteile einer Edelrebsorte und ist damit nicht vom Aussetzungsverbot der Europäischen Union betroffen.

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Gericht hebt Uhudler-Rodungsbescheide auf

Landesverwaltungsgerichtshof-Präsident Manfred Grauszer über die Konsequenzen der Gerichtsentscheidung für die Uhudler-Bauern.

Gericht will Causa neu prüfen

„Die Weinbauern, die Rodungsbescheide erhalten haben, die wir jetzt aufgehoben haben, brauchen selbstverständlich nicht die Weingärten roden“, sagte Landesverwaltungsgerichtshof-Präsident Grauszer - mehr dazu auch in Uhudler: Winzer roden trotz Bescheids nicht. Die noch bei Gericht anhängigen Verfahren werden in nächster Zeit entschieden. Beim selben Sachverhalt könnten die Bauern davon ausgehen, dass sie die Ripatella-Stöcke auch nicht roden müssten, so Grauszer.

Was nun ansteht, ist eine neuerliche Beurteilung aller ergangenen Rodungsbescheide. Die Verfahren, die im vergangenen Jahr aufgrund der damaligen Fachmeinung rechtskräftig abgeschlossen worden seien, würden neu aufgerollt werden, kündigte Grauszer an. Ripatella macht den Großteil der Reben im Südburgenland aus. Die Sorte ist daher auch Grundbestandteil der meisten Uhudler-Weine.

Dunst sieht sich bestätigt

Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ) sah sich in einer ersten Reaktion in ihrem Kampf zur Rettung des Uhudlers bestätigt. Durch ihre Initiative sei es zur Genanalyse der Reben und damit zu dem Gutachten gekommen, das die Grundlage für die jetzige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes gewesen sei.

Grauszer stellte dazu fest, dass der Landesverwaltungsgerichtshof aus eigenem und unabhängig von der Landesrätin das Gutachten samt Genanalyse eingeholt habe. Dies sei im Beweisverfahren notwendig gewesen, um die genetische Sortenherkunft von „Ripatella“ wissenschaftlich einwandfrei und nachvollziehbar zu klären.

Heftige ÖVP-Kritik an Dunst

Auch ÖVP-Agrarsprecher Walter Temmel begrüßte die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts. Heftige Kritik übte Temmel aber an Landesrätin Dunst. Es sei „verwerflich und gefährlich“, wenn Dunst die Entscheidung der Judikative zu ihrem Erfolg erkläre, sie trete damit die „Grundsätze der Demokratie mit Füßen“, so Temmel. Dunst habe bisher in der Uhudlerfrage nur „Scheinlösungen und Worthülsen“ von sich gegeben, kritisierte Temmel.

FPÖ verteidigt Dunst

Dunst habe mit dem von ihr in Auftrag gegebenen Gen-Gutachten wesentlich mehr erreicht als die ÖVP-Landesräte vor ihr, hieß es dagegen von der FPÖ. Damit sei den Uhudler-Winzern wesentlich mehr geholfen als mit der Polemik der ÖVP, die durch ihren Agrarsprecher Temmel die erkannten Lösungsansätze als Selbstdarstellung der Landesrätin brandmarke, sagte FPÖ-Landesparteisekretär Christian Ries.