BP-Wahl: Die Fristen im Überblick

Die Bundespräsidentenwahl wirft ihre Schatten voraus. Bis 18. März müssen die Wahlvorschläge eingereicht werden. Bis dahin können Unterstützungserklärungen gesammelt werden. Auch die Wählerverzeichnisse werden demnächst aufgelegt.

Am 24. April wird ein neuer Bundespräsident gewählt. Zur Wahl zugelassen sind alle Österreicherinnen und Österreicher, die am Wahltag - also am 24. April - das 16. Lebensjahr vollendet haben. Um es auf den Wahlzettel zu schaffen, sind mindestens 6.000 Unterschriften notwendig - mehr dazu in Unterschreiben für Hofburg-Kandidaten. Die Wählerverzeichnisse können von 15. bis 24. März in den Gemeideämtern eingesehen werden. Scheint man nicht auf der Liste auf, kann man Einspruch erheben.

Wählerverzeichnis zur Einsicht

In Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern werden in diesen Tagen Hauskundmachungen ausgehängt. Darauf steht, wie viele Personen pro Wohnung wahlberechtigt sind. Im Burgenland gilt das nur für Eisenstadt. In das Wählerverzeichnis einsehen kann man in Eisenstadt von 18. bis 24. März in der Bürgerservicestelle im Rathaus.

Die vorläufige Zahl der Wahlberechtigten im Burgenland gibt die Landeswahlbehörde offiziell am 17. März bekannt. Bei der Bundespräsidentenwahl vor sechs Jahren waren es rund 231.000.

Wahlkarten bis 20. April anfordern

Wer am Wahltag nicht in dem für ihn zuständigen Wahllokal wählen kann, kann mit einer Wahlkarte in einem anderen Wahllokal oder per Briefwahl wählen. Wahlkarten können schriftlich bis spätestens 20. April beantragt werden und mündlich bis 22. April 12.00 Uhr.