A3: Landesumweltanwalt für Lärmschutz

Seit dem Frühjahr 2015 häufen sich die Beschwerden über den Verkehrslärm entlang der Autobahn A3. Eine Bürgerinitiative versucht seitdem zu helfen. Jetzt hat sich auch der Landesumweltanwalt eingeschaltet.

Nach Gesprächsrunden der Bürgerinitiative, mit dem Strassenerhalter ASFINAG, an denen auch Landesumweltanwalt Werner Zechmeister teilnahm, nach Einholung eines Lärmgutachtens und einer Beurteilung eines Umweltmediziners stehe nun fest, dass Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden müssten, sagte der Landesumweltanwalt.

Lärmschutzmaßnahmen notwendig

Damit der Lärm auf ein zumutbares Ausmaß beschränkt wird und vor allem um gesundheitliche Bedenken auszuräumen, soll es Geschwindigkeitsbeschränkungen im betroffenen Bereich der Autobahn und an der Ortseinfahrt von Großhöflein aus Richtung Müllendorf kommend geben. Dass Lärmschutzmaßnahmen notwendig seien, sei jetzt erwiesen und anerkannt, so Zechmeister.

Maßnahmen sollen bis 2019 umgesetzt werden

Der Letztstand an Maßnahmenvorschlägen seitens der ASFINAG umfasse sowohl eine Lärmschutzwand, über deren Länge und deren Finanzierung noch zu diskutieren sei, als auch einen Bodenbelagsaustausch. Die Maßnahmen könnten aber, laut ASFINAG, frühestens 2019 umgesetzt werden. Um den Anrainern eine sofortige Abhilfe in Sachen Lärmbelästigung zu verschaffen, müssten nach Ansicht des Umweltanwalts die Geschwindigkeitsbeschränkungen schnellstmöglich eingerichtet werden.

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