Einbruchs-Prozess nach Cobra-Einsatz

Ein vorbestrafter Mann hat sich am Dienstag wegen Einbruchsdiebstahls in Eisenstadt vor Gericht verantworten müssen. Der geständige Burgenländer soll im November in das ÖGB-Haus in Eisenstadt sowie in das Gemeindeamt in Großhöflein eingebrochen sein.

Der Einbruch in das Gemeindeamt in Großhöflein (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) hatte im November 2015 für einen Cobra-Einsatz gesorgt. Der Mann gab vor Gericht an, dass er Weihnachtsgeschenke für seine Lebensgefährtin und deren Kinder kaufen wollte. Er habe aus „Verzweiflung“ gehandelt und gedacht, dass er in Summe 1.000 bis 1.500 Euro bei den beiden Einbrüchen „verdienen“ werde - mehr dazu in Einbrecher sorgte für Cobra-Einsatz.

Gesamtschaden von 65.000 Euro

Richter Wolfgang Rauter, zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr Bürgermeister von Großhöflein, sah den 43-Jährigen am Dienstag nicht zum ersten Mal. Er hatte den Mann im Jahr 2011 bereits einmal zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Damals stahl der Angeklagte insgesamt 65.000 Euro. Vor Gericht schilderte der Mann, dass er nach seiner Entlassung aus der Haft krank wurde. Eine Gallen-Operation sei schief gelaufen, er leide außerdem an Hepatitis C. Auf die Frage, wie sein Leben nachher weitergehen soll, meinte er, er wolle schauen, dass er gesundheitlich wieder auf die Beine komme und sich um eine Arbeit bemühen.

„Leicht machen Sie es der Justiz nicht“, so Rauter. Verteidiger Normann Hofstätter bat um eine „letzte Chance“ und um ein mildes Urteil. Der Richter wertete das Geständnis als mildernd und verurteile den Angeklagten zu eineinhalb Jahren Haft, betonte allerdings, dass er von einer Gesetzesnovelle profitiere: „Das hier ist der erste Fall aus meiner Sicht, wo sich die Gesetzesnovelle als nicht besonders gescheit herausstellt, da wir jetzt einen Strafrahmen von nur mehr drei Jahren haben“, sagte der Richter. „Das ist nicht das Signal für Sie, dass es billiger wird, je öfter Sie einbrechen“, betonte Rauter. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe.

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