Missbrauch: Zwei Jahre Haft und Einweisung

Zwei Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: So lautet das Urteil im Fall eines 19-jährigen Burgenländers. Angeklagt war er unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen.

Die Anklageschrift umfasste zahlreiche Punkte: Missbrauch, Vergewaltigung, gefährliche Drohung und Verstöße gegen das Notzeichen-Gesetz. Der Burgenländer soll sich unter anderem das Vertrauen eines minderjährigen Mädchens in Niederösterreich erschlichen und sie später vergewaltigt haben.

Der 19-Jährige soll ihr dabei laut Zeugen hinter einem Supermarkt den Mund zugehalten und sie niedergedrückt haben. In diesem Fall sprach das Gericht den Angeklagten schuldig.

Gefährliche Drohung

Neben Missbrauch und Vergewaltigung warf ihm die Staatsanwältin auch gefährliche Drohung vor. Der 19-Jährige soll einer Freundin seiner Schwester eine SMS geschickt haben, in der er ankündigte, ihr „Rocker“ vorbeizuschicken, die sie „aufschlitzen“ würden. Ein anderes Mal soll der Angeklagte telefonisch eine Bombendrohung gegen einen Zug ausgesprochen haben. In beiden Fällen erfolgte ebenfalls ein Schuldspruch.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Staatsanwältin berief sich auf ein Gutachten, wonach der Angeklagte zwar nicht unzurechnungsfähig sei - allerdings liege eine geistige und seelische Abnormität höheren Grades vor. Es bestehe die Gefahr, dass er auch künftig Straftaten begehe. Aus diesem Grund beantragte sie die Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, der das Gericht auch Folge leistete. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.