Grüne Grenze: Übertritte derzeit verboten

Nachdem seit September in Österreich wieder Grenzkontrollen durchgeführt werden, muss man - vor allem als Fußgänger und Radfahrer - im Grenzbereich aufpassen. Denn auch ein unabsichtliches Übertreten der grünen Grenze ist derzeit illegal.

Per Verordnung ist derzeit - ausgelöst durch die Flüchtlingssituation - ein Passieren der Grenze nur an den vorgesehenen Grenzübertrittsstellen erlaubt. Bis Mitte Februar 2016 darf im Burgenland nur an den 60 Grenzübergängen nach Ungarn und den jeweils drei nach Slowenien und in die Slowakei die EU-Schengen-Binnengrenze passiert werden. Andernfalls könne der Vorwurf der illegalen Einreise erhoben werden, so Helmut Marban von der Landespolizeidirektion Burgenland.

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Immer Ausweis mitnehmen

Gemäß dem Grenzkontrollgesetz gilt generell eine Ausweispflicht. Dafür sind ausschließlich Reisepass bzw. Personalausweis zulässig. Das heißt, dass man auch beim Spaziergehen und Radfahren im Grenzbereich immer einen Ausweis dabei haben muss. Bei Radwegen, die etwa zum Teil über ungarisches Gebiet führen, wie zwischen St. Margarethen und Mörbisch, darf der Weg nicht verlassen werden. Bei einem illegalen Grenzübertritt droht eine Strafe von bis zu 2.180 Euro.