Anklage gegen Simandl rechtskräftig

Der Einspruch von Ex-BEGAS-Chef Rudolf Simandl gegen eine Anklageerhebung wurde jetzt vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen. Die von der Korruptionsstaatsanwaltschaft im Juli eingebrachte Anklage gegen Simandl ist somit rechtskräftig.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Simandl Untreue, Veruntreuung, schweren Betrug und Geschenkannahme vor. Er habe systematisch private Anschaffungen von der BEGAS zahlen lassen und einen Schaden von mehr als vier Millionen Euro verursacht. Simandl berief gegen die Anklage, dieser Einspruch wurde nun vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen.

Wann es zur Hauptverhandlung am Landesgericht Eisenstadt gegen den Ex-BEGAS-Chef kommen wird, ist noch offen. Simandls Anwalt betonte bisher immer, dass sein Mandant schwer krank sei. Sollten Gutachter bestätigen, dass er nicht verhandlungsfähig ist, kann gegen ihn nicht verhandelt werden - mehr dazu in Simandl: Warten auf Prozess.