Veranstaltungsgesetz: Vereine entlasten
SPÖ und FPÖ wollen vor allem den kleinen Vereinen helfen. Die sind beim Veranstalten von Festen ziemlich unter Druck geraten, etliche Vereine wurden angezeigt. Die geplante Registrierkassenpflicht sowie Steuer- und Gewerberecht sind Angelegenheiten des Bundes. Was das Land ändern kann, ist das Veranstaltungsgesetz. Das soll nun unbürokratischer werden.
Vereine, die ein Fest organisieren, müssen bisher bei der Bezirkshauptmannschaft eine Genehmigung der Veranstaltungsstätte beantragen. Das bedeutet Auflagen, Überprüfung durch Sachverständige, einen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Künftig genügt für Feste, bei denen höchstens 500 Besucher erwartet werden, eine einfache Anmeldung.
Vereinfachung auch für Interessensvertretungen
Diese Entbürokratisierung gilt auch für jene Vereine, Gebietskörperschaften und Interessensvertretungen, die unter die Ausnahmen fallen. „Es sind insbesondere Körperschaften öffentlichen Rechts, also beispielsweise die Polizei, die hier ausgenommen werden soll, aber auch Interessensvertretungen, die Kammern, die Gewerkschaften und vor allem auch die anerkannten Rettungsorganisationen“, so SPÖ-Klubobman Robert Hergovich.
ORF
Soll im Jänner beschlossen werden
Der SPÖ-Klubobmann präsentierte die Vorschläge am Mittwoch gemeinsam mit FPÖ-Klubobmann Gerhard Kovasits. Er erinnerte daran, dass etwa die Feuerwehren mit den Einnahmen aus den Festen Ausrüstung kaufen.
„Wenn man das unterbindet, dann wird die öffentliche Hand für diese Geräte herhalten müssen, denn die kaufen sich ja kein Spielzeug, sondern ein Gerät, mit dem sie im Einsatz arbeiten können. Wenn das nicht mehr da ist, muss jemand anders das finanzieren“, sagte Kovasits. SPÖ und FPÖ wollen zu den Änderungen im Veranstaltungsgesetz schon demnächst Parteienverhandlungen führen. Im Jänner soll die Novelle dann beschlossen werden.