Ärger über Registrierkassenpflicht

In rund zwei Monaten tritt die Registrierkassen-Pflicht in Kraft. Egal ob Restaurant, Blumenhandlung oder Masseur, für jede Zahlung muss es künftig einen Beleg geben und zwar über eine Registrierkassa.

Rund eine Milliarde Euro erwartet sich der Staat durch die Einführung des neuen Kassensystems. Unternehmer beklagen sich über zu viele Unklarheiten, und fühlen sich im Stich gelassen. Der Staat will den Wirten und Betrieben genau auf die Finger schauen und die Bargeldgeschäfte kontrollieren.

Unklarheiten bei Registrierkassenpflicht

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Nicht nur die Restaurants sind betroffen

Verunsicherung bei Betrieben

Unter den burgenländischen Gewerbetreibenden herrscht Unzufriedenheit und Verunsicherung. Die Informationen kämen einfach zu spät. Das liege auch daran, dass die Wirtschaftskammer die derzeitigen Informationen noch nicht weitergeben könne, weil es noch keine Rechtssicherheit gebe, sagte Gastwirt Jochen Lehner aus Eisenstadt. Für kleinere Betriebe sehe er schwarz. Viele Kollegen würden nächstes Jahr nicht mehr aufsperren, so Lehner.

Unklarheiten bei Registrierkassenpflicht

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Hohe Anschaffungskosten für Kleinstbetriebe mit wenig Umsatz

Ausgenommen von der Registrierkassa sind nur Kleinstbetriebe mit weniger als 15.000 Euro Umsatz im Jahr. Ansonsten ist jeder betroffen, der hauptsächlich in bar oder mit Bankomat- oder Kreditkarte abrechnet. Es seien natürlich viele Unternehmer unter Zugzwang, weil sie Angebote von verschiedenen Kassenanbietern einholen müssten. Sie müssten sich das System in der Praxis einmal anschauen und sich einschulen lassen. Die Zeit werde knapp. Für kleine Betriebe werde es natürlich eine Umstellung, sagte Steuerberater Klaus Pammer.

Zu wenig Informationen für Unternehmer

Es gehe nicht nur um die Lokalbetreiber. Auch Friseure, Winzer, Heurigen-Betreiber, Bäcker und andere Klein- und Mittelbetriebe sind von der Umstellung betroffen. Sie glaube, man sei so ziemlich auf sich alleine gestellt. Man solle das mit erstem Jänner machen, es würde den Unternehmern aufs Auge gedrückt und daher müsse man das eben machen, sagte Katharina Neustl aus Eisenstadt.

Unklarheiten bei Registrierkassenpflicht

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Ab 2017 müssen Kassen mit einer Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein

Es sei eine Art Generalverdacht irgendwo. Man werde verdächtigt, dass da verschiedene Dinge unter den Tisch fallen würden, so Neustl. Andere Unternehmer sehen auch Vorteile in der Umstellung. Leo Krasniqi, Gemüsehändler aus Eisenstadt, könne der neuen Kassen-Verordnung durchaus etwas abgewinnen. Für ihn sei es weniger Arbeit. Man kaufe und verkaufe alles über Rechnung und habe damit seine Ruhe. Das sei das Einfachste was es gibt, so Krasniqi.

Für Verwirrung sorgt derzeit vor allem die Frage, welche technischen Voraussetzungen diese Kassen erfüllen müssen. Denn ein Jahr später, also 2017, müssen sie mit einer speziellen Sicherheitseinrichtung ausgestattet werden. Ein Unternehmer könnte also jetzt eine Registrierkasse kaufen, die ab 2017 den Sicherheitsanforderungen nicht mehr entspricht.

Kritik an später Information

Die Betriebe im Land werden von Vertretern der Wirtschaftskammer über die Registrierkassenpflicht informiert. „Es wehre sich grundsätzlich niemand gegen die Registierkasse“, sagte Franz Perner von der burgenländischen Wirtschaftskammer im Burgenland-heute-Gespräch, das Problem sei die späte Information der Betroffenen.

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Franz Perner von der Wirtschaftskammer im Burgenland heute Gespräch mit Martin Ganster